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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Untervermietung - die ganze Wohnung untervermieten
Besteht für Mieter ein Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung,
- dann können Mieter (Hauptmieter der Wohnung) die Untervermietung für den überwiegenden Teil der Wohnung verlangen, aber in der Regel nicht für die gesamte Wohnung.
Ganze Wohnung untervermieten - das ist nicht ohne weiteres möglich
- Notwendig ist in den meisten Fällen, dass Sie zumindest ein Zimmer Ihrer Wohnung für sich selbst behalten.
Erforderlich ist also in einem solchen Fall eine eindeutige räumliche Abgrenzung zwischen dem untervermieteten Teil der Wohnung und dem Teil (also z.B. ein Zimmer), der Ihnen noch selbst zusteht.
Wohnung wird komplett untervermietet - was als Untermieter, Hauptmieter beachten?
Möglich ist, dass ein Vermieter der zeitweisen Untervermietung einer ganzen Wohnung zustimmt, z.B. wegen eines erforderlichen beruflichen Auslandsaufenthalts, oder einem Austauschsemester bei Studenten, das voraussichtliche Ende des Auslandsaufenthalts schon feststeht.
Die Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei
Zeitweise Untervermietung einer ganzen Wohnung mit Zeitmietvertrag
Eine Möglichkeit für die erlaubte Untervermietung der ganzen Wohnung könnte ein Zeitmietvertrag mit dem Untermieter sein:
Zeitmietvertrag für Untermieter - Untermietvertrag befristen
- Als Hauptmieter und Untermieter ist bei einer solchen Untervermietung zu beachten, dass in der Regel ein Mietverhältnis entsteht.
Kündigungsfristen für Hauptmieter und Untermieter - Untervermietung einer ganzen Wohnung
- Für den Untermieter gilt die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten für den Vertrag.
- Für den Hauptmieter kann sich die Kündigungsfrist verlängern.
Weitere Einzelheiten:
Untervermietung der gesamten Wohnung – Kündigungsfristen ​​​​
Untervermietung der gesamten Wohnung - rechtliche Anforderungen für den Hauptmieter
Will der Hauptmieter den Vertrag für die ganze Wohnung gegenüber seinem Untermieter später kündigen, dann kann es kompliziert werden.
Der Hauptmieter (Untervermieter) muss, wie bei einem normalem Mietvertrag, ein „berechtigtes Interesse“ (z.B. Eigenbedarf) an der Kündigung nachweisen (§ 573 BGB).
Der Untermieter kann der Kündigung widersprechen und sich auf soziale Gründe für einen Widerspruch berufen.
- Bevor Sie als Hauptmieter eine ganze Wohnung (mit Erlaubnis Ihres Vermieters) untervermieten, sollten Sie sich zu Ihrem Fall und dem, was Sie beabsichtigen, rechtlich beraten lassen, damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt.
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