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Gesellschaft, Firma als Vermieter der Wohnung - ausländische Firma

Wohnungen werden auch von Gesellschaften, Firmen vermietet und immer häufiger sind ausländische Gesellschaften Vermieter. 

Ausländische Gesellschaften, ausländische Firmen sind Vermieter von Wohnungen

Auf dem deutschen Vermietungsmarkt agieren mittlerweile oft Gesellschaften ausländischen Rechts, wie

die Limited

die S.a.r.l. 

oder die Europäische Gesellschaft (SE).

Die Firma der Hauptniederlassung und damit auch eine Zweigniederlassung in Deutschland richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem sich die Hauptniederlassung befindet. 

Ausländische Firma ist Vermieter der Wohnung - wer handelt für die Firma?

Oft weiß man als Mieter nicht, wer sich hinter einer solchen Gesellschaft verbirgt, wer für die ausländische Firma / Gesellschaft handeln darf.

Es kann durchaus wichtig sein, dies in Erfahrung zu bringen, z.B durch Einsichtnahme in das Handelsregister.

Besonders wichtig ist, welches Gremium oder welche Person (Vorstand, Geschäftsführer etc.) die jeweilige Gesellschaft rechtlich nach außen hin vertritt bzw. vertreten muss, besonders für den Abschluss des Mietvertrags, für Änderungen des Mietvertrags und auch für den Fall, dass man gerichtlich als Mieter sein Recht durchsetzen möchte.

Ausländische Firma hat im Handelsregister eine Zweigniederlassung eingetragen

Die Anmeldung zum Handelsregister einer selbständigen Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens erfolgt durch die zuständigen Organe der Gesellschaft. 

  • Inländische Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen sind Gesellschaften nach deutschem Recht.

Im Handelsregister Informationen über die Gesellschaft, Firma bekommen

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register und dort können Informationen über eine Gesellschaft, z.B. die Vertretungsbefugnisse, eingesehen werden:
Handelsregister - Auskunft über Rechtsverhältnisse für Mieter 

Gesellschaften nach deutschem Recht als Vermieter von Wohnungen

Diese Gesellschaften sind rechtlich mehr oder minder unabhängig davon, welche Personen im Einzelnen beteiligt sind. Diese Gesellschaften haben eine eigene "Rechtspersönlichkeit".

Weitere Einzelheiten unter den nachstehenden Links.

Die gängigsten Gesellschaften nach deutschem Recht sind die 

Hinweis


Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen (oder auch bei dem Mietvertragsabschluss) ist es von Bedeutung, um welche Gesellschaftsform es sich handelt.

Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten 

Die Erbengemeinschaft als Vermieter einer Wohnung

Eine Erbengemeinschaft wird rechtlich behandelt wie eine Gruppe von Einzelpersonen. Sie steht nicht im Handelsregister.

Die europäische Genossenschaft SCE als Vermieter 

Die Genossenschaft ist eine mitgliederorientierte, personenbezogene Gesellschaftsform. Die Mitglieder sind Miteigentümer der Genossenschaft und haben ein Mitbestimmungsrecht.
​​​​​​​Die Satzung kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Genossenschaft befugt sind. 
Informationen über die Vertretungsbefugnisse können im Genosseschaftsregister eingesehen werden.

Es gibt auch die "Europäische Genossenschaft". Die Societas Cooperativa Europaea, SCE unterliegt dem deutschen Genossenschaftsgesetz, aber nur insoweit, wenn ein Bereich nicht oder nur teilweise in der SCE-VO geregelt ist.

Befindet sich der Sitz der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea, SCE) in Deutschland, muss sie in das Genossenschaftsregister eingetragen werden.

Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt eine oder mehrere Zweigniederlassungen in Deutschland, dann besteht eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung.

  • Die Auskunft aus dem Gewerberegister zu erhalten, ist auch für Privatpersonen möglich.
    ​​​​​​​Das Gewerberegister befindet sich bei den Kommunalverwaltungen, z.B. dem Gewerbeamt der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
Hinweis


  • Als Mitglied der Genossenschaft ist man genossenschaftlichen Regelungen (Satzung) unterworfen.
  • Ist man als Mitglied Mieter / Nutzer einer Mietwohnung, dann gelten meist die mietrechtlichen Vorschriften des BGB. 
    Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, handelt es sich um ein ganz normales Mietverhältnis.
    Mieter einer Genossenschaft - es gilt das Wohnungsmietrecht 




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