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Hausverwaltung informiert - neuer Vermieter, neues Konto für Miete

Teilt die bisherige Hausverwaltung mit, dass es einen neuen Eigentümer / Vermieter gibt, und soll die Miete an den Eigentümer gezahlt werden, so ist das Schreiben zur Sicherhet auf die Richtigkeit näher zu prüfen.

Verwaltung teilt neues Konto für die Zahlung der Miete mit

Es muss nicht sein, dass die Information der Hausverwaltung unrichtig ist - aber es kommt immer wieder vor, dass durch Betrüger, die Miete auf ein neues Konto umleiten wollen. Dadurch kann Mietern ein beträchtlicher Schaden entstehen.

Neues Konto für die Zahlung der Wohnungsmiete kann Betrug sein 

Miete zhlen - neuer Eigentümer der Wohnung, des Hauses ist noch nicht bekannt

Unproblematisch ist es, wenn die alte Verwaltung sich verabschiedet und Sie noch keine weitere Information erhalten haben.  Dann zahlen Sie die Miete einfach weiter auf das Ihnen bekannte Konto Ihres bisherigen Vermieters.

Bisherige Hausverwaltung übernimmt auch die Verwaltung für neuen Eigentümer

Teilt die bisherige Hausverwaltung mit, dass sie künftig auch für den neuen Eigentümer - die Verwaltung macht, dann müssen Sie darauf bestehen, dass Ihnen eine neue Vollmacht im Original vorgelegt wird. Die Vollmacht muss unterschrieben sein von dem neuen Eigentümer (bei mehreren Eigentümern sind möglicherweise mehrere Unterschriften notwendig).

Wechsel Vermieter - nach Angaben der Hausverwaltung ist die Miete auf neues Konto zu zahlen

  • Fordert Sie die alte Verwaltung auf, die Miete auf ein anderes Konto zu zahlen, dann müssen Sie besonders aufmerksam sein.

Denn Sie wissen noch nicht, wer bis wann / ab wann Eigentümer / Vermieter ist.

Zahlen Sie an den Falschen, riskieren Sie einerseits die Kündigung (wenn der Berechtigte das Geld nicht bekommt), andererseits müssen Sie möglicherweise doppelt bezahlen, dann die Ãœberzahlung der Miete zurückfordern. Sie sollten daher unbedingt nachfragen oder nachforschen. 
Neue Vermieter, Eigentümer - Was Mieter immer fragen, wissen sollten

Hinweis


Ãœber das Grundbuch kann man in Erfahrung bringen, wer der neue Eigentümer ist:  Grundbuch einsehen, Eigentümer der Wohnung feststellen 

Neuer Eigentümer, Vermieter - Als Mieter Ansprüche durchsetzen

Manche Ansprüche können für Sie als Mieter schwerer durchsetzbar werden, wenn ein Eigentümerwechsel eingetreten ist.

Einige Ansprüche gegen den alten Vermieter verjähren in kurzer Zeit! 

Hinweis


Sie können auch direkt bei einzelnen Themen schauen, die Suche im Portal nutzen, z.B. auch, wenn Sie das Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem bisherigen Vermieter geltend gemacht haben: 
Neuer Eigentümer - Bisheriges Zurückbehaltungsrecht neu prüfen 
Vieles ist nicht einfach zu klären, durchzusetzen.

Daher ist eine anwaltliche Beratung sehr empfohlen. 


Redaktion


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