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Mitteilung des Vermieters - das Haus, die Wohnung ist verkauft

Teilt der bisheriger Vermieter, Eigentümer mit, dass er das Haus bzw. die Wohnung verkauft hat, es einen neuen Eigentümer und Vermieter gibt, dann sollten Mieter einige Punkte prüfen, beachten.

Voraussetzung für das Handeln eines neuen Eigentümers ist der Eintrag im Grundbuch

Das Eigentum geht erst mit der Grundbucheintragung auf den neuen Vermieter über.
Selbst wenn sich der alte und der neue Eigentümer auf den Verkauf bzw. Kauf geeinigt haben, kann bis zur Grundbuchumschreibung noch einiges schief gehen. 

Mit dem Eigentumswechsel geht der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. 

Zuverlässige Informationen, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, erhalten Mieter beim Grundbuchamt. 
Einsicht ins Grundbuch - Eigentümer Mietwohnung, Haus feststellen 

Verkauf Wohnung, Haus - Verkäufer überträgt vor Grundbucheintrag Rechte an Käufer

Der bisherige Eigentümer kann durch den notariellen Kaufvertrag den künftigen Eigentümer bevollmächtigen, dass er schon vor der Grundbucheintragung z.B. die Mietzahlungen bekommt und sogar die Wohnung kündigen kann, z.B. wegen bestehenden Mietschulden. 

  • Das entsprechende Schriftstück, in dem bestimmte Rechte übertragen sind, wird in der Regel nicht vorgelegt.
    Es ist besonders wichtig, dass Mieter eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung des bisherigen Vermieters verlangen, dass und ab wann die Miete an den neuen Vermieter zu zahlen ist:
    Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - an wen die Miete zahlen?
    Nur mit einer solchen schriftlichen Bestätigung des bisherigen Vermieters kann ausgeschlossen werden, dass wegen angeblicher Nichtzahlung der Miete ein Kündigungsrisiko entsteht.

Neue Eigentümer der Wohnung erhält durch Ermächtigung Rechte, außerhalb des Kaufvertrags

Der Verkäufer kann im Rahmen einer Ermächtigung den noch nicht in das Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Käufer außerhalb des notariellen Kaufvertrags bestimmte Rechte geben.
Mietwohnung verkauft - Rechte des Käufers vor Grundbucheintrag

Nach dem Verkauf der Wohnung hat der bisherige Eigentümer weiterhin Verpflichtungen

Der bisherige Eigentümer ist auch nach dem Eigentumsübergang noch nicht aus allen Verpflichtungen entlassen.

Das betrifft insbesondere die Rückzahlung der Kaution,

Betriebskostenabrechnungen für abgelaufene Jahre,

Ansprüche auf Schadenersatz,

Aufwendungsersatz

oder Rückzahlung überzahlter Mieten.

Hinweis


Sie sollten frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, um zu klären, was Sie zur Sicherung Ihrer Forderungen tun müssen.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung gemietet haben, oder die Mietwohnung inzwischen in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, müssen Sie besonders wachsam sein. 


Redaktion


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