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Eigentümerwechsel - neue Hausverwaltung stellt sich vor, meldet sich

Erhalten Sie ein Schreiben einer neuen Hausverwaltung, dass ein Eigentümerwechsel eingetreten ist, es einen neuen Eigentümer / Vermieter gibt, und ab sofort dies nun die neue Verwaltung sei, sollten Sie nachfragen bzw. die Angabe prüfen.

Neue Hausverwaltung meldet sich - Schreiben kann in betrügerischer Absicht erfolgen

Es besteht die Möglichkeit, dass diese Information in betrügerischer Absicht versandt wurde.
Betrug - Mitteilung neues Konto für die Mietzahlung der Wohnung 

Beispiel

"Wir stellen uns als Ihre neue Verwaltung vor. Das Haus / die Wohnung wurde verkauft. Wir sind mit der Verwaltung beauftragt.

Bitte zahlen Sie die Miete ab 1. Oktober auf folgendes Konto: ..."

  • Für Sie als Mieterin oder Mieter ist das keine ausreichende Information. 

Zahlen Sie die Miete an jemanden, der in Wahrheit (noch) gar nicht berechtigt ist, dann müssen Sie möglicherweise noch einmal die Miete zahlen, müssen bereits an einen nicht berechtigten Empfänger gezahlte Miete zurückfordern.

  • Handelt es sich um Betrüger, dann ist eine Rückforderung meist aussichtslos und im Ergebnis müssen Sie die Miete doppelt zahlen.

Überweisung der Miete für die Mietwohnung an falschen Empfänger

Mieter müssen genau wissen, wer bis wann bzw. ab wann Eigentümer / Vermieter ist, von wem und ab wann die neue Verwaltung beauftragt wurde, wem das angegebene Konto gehört.

Miete an jemanden zahlen, der nicht Eigentümer, Vermieter der Wohnung ist

Zahlen Sie nicht - oder an den Falschen - dann entstehen beim eigentlich berechtigten Zahlungsempfänger, dem Vermieter, Mietrückstände. Dies kann im Ernstfall sogar zu einer Kündigung der Wohnung führen. Weitere Hinweise:
Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten  

Neue Hausverwaltung für die Wohnung - als Mieter die Vollmacht vom Verwalter verlangen

  • Da sich eine neue Hausverwaltung gemeldet hat, sollten Sie jedenfalls die Vorlage einer Originalvollmacht verlangen, dass diese für einen neuen Eigentümer handeln darf, berechtigt ist, im Namen des Vermieters Erklärungen abzugeben.

Neue Hausverwaltung für die Wohnung - Vollmacht des Hausverwalters prüfen

Sie sollten prüfen, für welche Verwaltungsangelegenheiten die Hausverwaltung zuständig ist.

Prüfen Sie auch immer:

  • Ist die Vollmacht vom Vermieter unterschrieben?
  • Bei mehreren Vermietern / Eigentümern: Ist die Vollmacht von allen Vermietern unterschrieben, die als (neue) Vermieter angegeben sind?
  • Passt das angegebene Mietenkonto von der Bezeichnung her zum neuen Vermieter?
  • Entspricht der Zeitpunkt, von dem an Sie an einen neue(n) Vermieter zahlen sollen, dem Eigentümerwechsel gemäß der Grundbucheintragung?
    Einsicht ins Grundbuch - Eigentümer Mietwohnung, Haus feststellen 
    (HINWEIS Es kann auch zwischen dem neuen und dem früheren Eigentümern ein früherer Zeitpunkt zur Entgegennahme von Mietzahlungen vereinbart sein, das müsste Ihnen aber seitens der Verwaltung oder der Eigentümer erklärt werden.)
  • Gibt es eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass Sie (und ab wann?) an den neuen Vermieter zahlen dürfen bzw. zahlen sollen?

Wenn es in den vorstehenden Punkten Unstimmigkeiten gibt, sollten Sie umgehend fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

Neue Hausverwaltung, neuer Eigentümer - bestehende Ansprüche des Mieters

Auch wenn mit dem Eigentümerwechsel und der neuen Verwaltung alles in Ordnung ist: Möglicherweise müssen Sie bald etwas unternehmen, um Ihre Ansprüche zu sichern. 

Bei bestimmten Ansprüchen kann es durchaus unterschiedlich sein, ob der alte oder der neue Vermieter zuständig ist. 

Schauen Sie dazu auf unsere Ãœbersichtsseite:
Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - wer ist wofür verantwortlich?

Oder direkt bei einzelnen Themen:

Mängel
Vermieterwechsel - es bestehen Mängel am Haus, in der Wohnung

Mietminderung:
Vermieterwechsel - Ansprüche wegen Mietminderung

Kaution: 
Verkauf Wohnung, Immobilie - Kaution bei Wechsel des Vermieters 

Schaden: 
Neuer Vermieter - alte Schadenersatzforderungen durchsetzen 

Zahlung unter Vorbehalt
Miete unter Vorbehalt zahlen - ist dem neuen Vermieter mitzuteilen 

Zurückbehaltungsrecht
​​​​​​​Zurückbehaltungsrecht - Miete ganz oder teilweise einbehalten? 

Verjährung von Ansprüchen der Mieter durch Eigentümerwechsel

  • Teilweise verjähren Ansprüche gegenüber dem alten Vermieter / früheren Eigentümer in kurzer Zeit! 

Verjährung - Wann verjähren Ansprüche, Forderungen des Mieters? 


Redaktion


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