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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Kündigung der Wohnung durch Hausverwaltung - Anforderungen
Für Vermieter kann der beauftragte Verwalter oder die beauftragte Hausverwaltungsgesellschaft aus berechtigten Gründen die Kündigung der Wohnung aussprechen - es sind Anforderungen für die Wirksamkeit der Kündigung zu beachten.
Kündigung der Wohnung durch den Hausverwalter nicht ohne Vollmacht
Der Vermieter / Eigentümer muss dem Hausverwalter eine ausreichende Vollmacht für Kündigungen übertragen haben und es müssen tatsächliche Gründe für die Kündigung bestehen:
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe
Kündigung der Mietwohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter.
Kündigung des Mietvertrags der Wohnung durch Hausverwaltung - Originalvollmacht
Die Verwaltung, der Hausverwalter muss mit der Übersendung des Kündigungsschreibens eine Originalvollmacht des Vermieters vorlegen.
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese?
Kündigung der Wohnung durch Hausverwaltung - formelle Anforderungen
- Auch Verwalter müssens die formellen Anforderungen an eine Kündigung einhalten:
Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Prüfung Anforderungen. - Wurde wegen Mietrückständen gekündigt, und ist diese Kündigung aus formellen Gründen unwirksam, dann kann es sehr sinnvoll sein, sofort den Mietrückstand, die Mietschulden zu bezahlen, jedenfalls soweit zu bezahlen, dass für eine erneute (formwirksame) Kündigung kein Grund mehr besteht.
Mietschulden, Zahlungsrückstand - Kündigung Mietvertrag der Wohnung. - Die Bezahlung von geforderten Mietrückständen kann unter Vorbehalt erfolgen, wenn Zweifel an der Forderung bestehen.
Kündigung Mietvertrag durch Hausverwalter - keine Vollmacht des Eigentümers, Vermieters
Ist dem Kündigungsschreiben keine Vollmacht beigefügt, dann können Sie die Kündigung schriftlich als „formunwirksam wegen Verstoß gegen §174 BGB“ zurückweisen:
Vollmachtsrüge - Beispiel für Zurückweisung einer Erklärung, Schreiben.
- Bei einer Kündigung von der Verwaltung, sollten Sie sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, damit die Kündigung zurückgewiesen werden kann. Dies müssen Sie unverzüglich tun:
Vollmachtsrüge - Vollmachtsmangel unverzüglich rügen, mitteilen Vollmachtsrüge. - Wurde Ihnen jedoch schon zuvor einmal eine ausreichende Originalvollmacht vorgelegt, dann kann die Zurückweisung wirkungslos sein.
Ausnahmsweise kann es auch sinnvoll sein, die Formunwirksamkeit einer Kündigung zu ignorieren.
Neuer Eigentümer, Kündigung Mietwohnung durch Verwalter - was ist zu prüfen?
Gibt es einen neuen Eigentümer als Vermieter, so gibt es manches zu prüfen:
- Eigentümerwechsel - neue Hausverwaltung stellt sich vor, meldet sich.
- Neue Vermieter, Eigentümer - was Mieter immer fragen, wissen sollten.
Hausverwalter kündigt im Namen mehrerer Eigentümer den Wohnungsmietvertrag
Sind mehrere Personen Vermieter, dann müssen entweder alle Vermieter / Eigentümer die Vollmacht unterschrieben haben, oder für diejenigen, die nicht selbst unterschreiben, muss eine auf den Unterzeichner ausgestellte Vollmacht vorgelegt werden.
Mehrere Personen sind Vermieter der Wohnung - gemeinsam Handeln.
Kündigung der Wohnung durch Verwaltungsgesellschaft - wer darf die Gesellschaft vertreten?
Handelt es sich bei der Verwaltung um eine Gesellschaft, dann darf die Kündigung nur ein Vertretungsberechtigter dieser Gesellschaft unterschreiben, oder eine vertretungsberechtigte Person muss eine Vollmacht ausgestellt haben auf denjenigen, der die Kündigung unterschreibt.
Widerspruch gegen Kündigung der Wohnung ist für Mieter möglich
Keinesfalls sollten Sie sich allein darauf verlassen, dass die erhaltene Kündigung formell unwirksam ist.
Mit Hilfe anwaltlicher Beratung sollte auch sofort geprüft werden, ob die Kündigung inhaltlich richtig ist, ob man gegen die Kündigung vorgehen muss, insbesondere durch einen Kündigungswiderspruch:
Ordentliche Kündigung Mietvertrag - als Mieter Widerspruch einlegen
Lassen Sie sich jedenfalls sofort fachlich beraten!
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