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Kündigung der Wohnung durch Hausverwaltung - Anforderungen

Für Vermieter kann der beauftragte Verwalter oder die beauftragte Hausverwaltungsgesellschaft aus berechtigten Gründen die Kündigung der Wohnung aussprechen - es sind Anforderungen für die Wirksamkeit der Kündigung zu beachten.

Kündigung der Wohnung durch den Hausverwalter nicht ohne Vollmacht

Der Vermieter / Eigentümer muss dem Hausverwalter eine ausreichende Vollmacht für Kündigungen übertragen haben und es müssen tatsächliche Gründe für die Kündigung bestehen:
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe 
Kündigung der Mietwohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter

Kündigung des Mietvertrags der Wohnung durch Hausverwaltung - Originalvollmacht

Die Verwaltung, der Hausverwalter muss mit der Ãœbersendung des Kündigungsschreibens eine Originalvollmacht des Vermieters vorlegen. 
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese? 

Kündigung der Wohnung durch Hausverwaltung - formelle Anforderungen

Kündigung Mietvertrag durch Hausverwalter - keine Vollmacht des Eigentümers, Vermieters

Ist dem Kündigungsschreiben keine Vollmacht beigefügt, dann können Sie die Kündigung schriftlich als „formunwirksam wegen Verstoß gegen §174 BGB“ zurückweisen:
Vollmachtsrüge - Beispiel für Zurückweisung einer Erklärung, Schreiben

Ausnahmsweise kann es auch sinnvoll sein, die Formunwirksamkeit einer Kündigung zu ignorieren.

Neuer Eigentümer, Kündigung Mietwohnung durch Verwalter - was ist zu prüfen?

Gibt es einen neuen Eigentümer als Vermieter, so gibt es manches zu prüfen:

Hausverwalter kündigt im Namen mehrerer Eigentümer den Wohnungsmietvertrag

Sind mehrere Personen Vermieter, dann müssen entweder alle Vermieter / Eigentümer die Vollmacht unterschrieben haben, oder für diejenigen, die nicht selbst unterschreiben, muss eine auf den Unterzeichner ausgestellte Vollmacht vorgelegt werden.
Mehrere Personen sind Vermieter der Wohnung - gemeinsam Handeln

Kündigung der Wohnung durch Verwaltungsgesellschaft - wer darf die Gesellschaft vertreten?

Handelt es sich bei der Verwaltung um eine Gesellschaft, dann darf die Kündigung nur ein Vertretungsberechtigter dieser Gesellschaft unterschreiben, oder eine vertretungsberechtigte Person muss eine Vollmacht ausgestellt haben auf denjenigen, der die Kündigung unterschreibt.

Widerspruch gegen Kündigung der Wohnung ist für Mieter möglich

Keinesfalls sollten Sie sich allein darauf verlassen, dass die erhaltene Kündigung formell unwirksam ist. 

Mit Hilfe anwaltlicher Beratung sollte auch sofort geprüft werden, ob die Kündigung inhaltlich richtig ist, ob man gegen die Kündigung vorgehen muss, insbesondere durch einen Kündigungswiderspruch:
Ordentliche Kündigung Mietvertrag - als Mieter Widerspruch einlegen

Lassen Sie sich jedenfalls sofort fachlich beraten!



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