Logo

Suchergebnis

Angefragter Suchbegriff: Hochbeete

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Die Bepflanzung eines Balkons durch Mieter gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch  der Wohnung. Daher kann auch Gemüse auf Balkonen gepflanzt werden, wenn sich dies in einem üblichen, normalen Rahmen bewegt.  Es kommt aber vor, dass

Ein vom Mieter auf dem Balkon platzierter Baum muss möglicherweise entfernt werden, wenn er zu groß geworden ist. Vor etwa 15 Jahren hatte ein Mieter in München einen Bergahorn in einen Blumentopf gepflanzt. Zwischenzeitlich wuchs der Baum, er wurde

Mieter dürfen Blumenkästen und Blumentöpfe auf ihrem Balkon aufstellen und anbringen, wenn diese keine Unfallgefahr darstellen.  Blumentöpfe auf der Balkonbrüstung sind zu sichern Töpfe auf dem Boden sind möglich, aber andere

Wer seinen Balkon genießen will, wird ihn nach dem Winter und auch öfter im Verlauf eines Jahres mal reinigen, und vielleicht Blumenkästen frisch bepflanzen.  Rücksicht gegenüber den Nachbarn ist dabei angesagt. Putzen des Balkons der

Wollen Sie als Mieter am Balkon der Wohnung einen Sichtschutz anbringen wollen, so kann es erforderlich sein zuvor eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Balkone sind oft von einem durchbrochenen oder durchsichtigen Geländer umgeben.

Wenn vom Nachbar Schmutz (z.B.: Grillasche, Zigarettenkippen, Pflanzenreste, Krümel, Haare usw.) auf Ihren Balkon oder die Terrasse fällt, dann ist das ärgerlich und schränkt die Nutzung der Wohnung ein. Ausschütteln von Teppichen,

Den Balkon zu renovieren, zu streichen, zu malern, ist fast immer Sache, die Angelegenheit des Vermieters. Renovierung, Streichen, Malern des Balkons, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen Wenn der Balkon unansehnlich geworden

Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsätzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Mieter dürfen den Garten

Bei der Nutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons sollten Mieter manches beachten. Gehen von der Nutzung des Balkons Belästigungen anderer aus, dann können solche Nutzungen einzuschränken sein. Welche Nutzung des Balkons der Wohnung ist möglich,