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Ofenheizung Mietwohnung - Instandsetzung, Reparatur durch Vermieter
Der Vermieter ist nicht immer verpflichtet, für die Beheizungsmöglichkeit der Mietwohnung zu sorgen, eine Heizmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Mietwohnung wird ohne Heizung vermietet
Im Mietvertrag kann vereinbart sein, dass eine Wohnung ohne Heizung vermietet wird, wenn dies nicht den Regelungen in Ihrem Bundesland über Mindestanforderungen an Wohnraum widerspricht (Wohnraumschutzgesetz oder Wohnungsaufsichtsgesetz).
Mietwohnung ohne Heizung - Mieter müssen die Möglichkeit für Beheizung haben
Oft besteht keine solche Mindestanforderung, dass jede Wohnung mit einer Heizung ausgestattet sein muss.
- Die Wohnung muss dann aber über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen, dass Öfen, bzw. eine Elektroheizung vom Mieter für die Beheizung der Wohnung angeschlossen werden können.
Mietwohnung ist mit Ofenheizung vermietet
Ist eine Wohnung mit Ofenheizung ausgestattet, dann ist in aller Regel im Vertrag vereinbart, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, für die Beheizung der Wohnung zu sorgen.
Für diese Wohnungen wird normalerweise eine Nettokaltmiete oder Bruttokaltmiete vereinbart.
- Mieter müssen sich in diesen Fällen selbst den nötigen Brennstoff besorgen.
Ofenheizung für Festbrennstoffe vom Vermieter für Mietwohnung gestellt, mitvermietet
Ist der Ofen bzw. sind Öfen bei Einzug schon vorhanden gewesen, dann ist die Ausstattung in der Regel Bestandteil der Einrichtung, mitvermietet.
In der Regel ist dann der Vermieter verpflichtet, Schäden am Ofen, den Ofenrohren usw. zu beseitigen.
- Mängel müssen dem Vermieter mitgeteilt werden:
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern
Als Mieterin oder Mieter müssen Sie beachten, dass Reparaturen an einem Ofen, bzw. Öfen und Ofenrohren nicht selbst ausgeführt werden dürfen.
Durch unsachgemäße Instandsetzungen kann eine Brandgefahr und / oder eine Rauchgasvergiftung (Kohlenmonoxidvergiftung) eintreten.
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