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Einzelnes Kautionskonto für die Kaution der Wohnung erforderlich?

Ist zwischen Mieter und Vermieter die Zahlung einer Kaution für die Mietwohnung vereinbart, so ist es nicht unbedingt erforderlich, dass für jede Kaution ein gesondertes Kautionskonto vom Vermieter eingerichtet wird, es sei denn dies ist im Mietvertrag vereinbart.

Kaution des Mieters ist auf einem Treuhandkonto anzulegen - dies kann ein Sammelkonto sein

Der Vermieter muss einen Kautionsbetrag, den er vereinbarungsgemäß vom Mieter erhalten hat, von seinem Vermögen getrennt auf einem Treuhandkonto anlegen. 

Dafür muss er aber nicht für jeden Mieter ein gesondertes Kautionskonto anlegen, sondern es genügt, wenn er ein Sammelkonto für sämtliche Kautionsgelder führen lässt:
Mietkaution Sammelkonto - Zinsen und Kapitalertragsteuer 

Regelungen im Mietvertrag zur Anlage einer Kaution sind in der Regel einzuhalten

  • Wenn allerdings im Vertrag ausdrücklich geregelt ist, dass der Mieter ein Sparbuch oder Sparkonto für den Kautionsbetrag anlegen soll und das Sparbuch dem Vermieter geben oder verpfänden soll,  dann muss das auch geschehen.
  • Steht im Vertrag, dass der Vermieter ein besonderes Kautionskonto für den Mieter anlegt, so muss der Vermieter dieser Vereinbarung auch nachkommen.
  • Umfassende Informationen zur Kaution finden Sie in dem Beitrag:
    Kaution - der Vermieter kann eine Mietsicherheit verlangen 
Hinweis


Der Vermieter muss eine vom Mieter angebotene Kautionsversicherung nicht akzeptieren, kann einer solchen aber zustimmen:
Mit einer Mietkautionsversicherung die Kaution leisten 



Redaktion


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