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Krankenpflege – Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in Mietwohnung
Krankenpflege in der Mietwohnung: Mieter dürfen Pflegepersonen auch ohne Erlaubnis des Vermieters in ihre Wohnung aufnehmen, wenn sie krank und pflegebedürftig sind, bzw. ein Mitglied des Haushalts, z.B. ein Angehöriger häusliche Pflege benötigt.
Häusliche Pflege, Betreuung in der Mietwohnung - Pflegerin, Pfleger gehört zum Haushalt
Die Pflegeperson bildet dann einen Teil Ihres Hausstands, Haushaltes, den ihr Vermieter akzeptieren muss:
Haushaltsangehörige - wer zählt zum Haushalt des Mieters - Mietrecht
Einzug einer Pflegerin, Pfleger zum Mieter in die Mietwohnung - Information des Vermieters
Sie müssen dem Vermieter die Aufnahme der Pflegeperson anzeigen, wenn diese auf Dauer bzw. für eine noch nicht absehbare Zeit bei Ihnen wohnt.
Musterbrief - Information des Vermieters über Einzug eines Pflegers, Pflegerin in die Wohnung
Sie können ggf. den Vermieter bitten, der Ordnung halber eine Bestätigung zu schicken, dass gegen die Aufnahme der Pflegeperson keine Einwände bestehen.
Sie sollten nachweisen können, dass der Vermieter Ihre Mitteilung erhalten hat.
Sehr geehrter Herr / Frau ...
auf Grund des eingetretenen Pflegefalls bei meiner Frau / meines Mannes / meines Kindes etc. war es erforderlich für eine ständige Betreuung / Krankenpflege zu sorgen.
Der guten Ordnung halber informieren wir / ich Sie über den Einzug einer Pflegeperson.
Seit dem (Datum...) wohnt Herr / Frau ... bei mir / uns.
Es ist davon auszugehen, dass Herr / Frau ... bis auf weiteres bei mir / uns im Haushalt lebt, jedenfalls so lange, bis die Pflege nicht mehr erforderlich ist.
(Textbaustein:
Da es sich um eine intensive Pflege handelt, findet alle ... Wochen ein Wechsel der Betreuungspersonen statt. Wenn Sie es wünschen, wird Ihnen der Namen der neuen Person jeweils mitgeteilt.)
Bitte teilen Sie mir / uns mit, dass von Ihrer Seite keine Einwände bestehen.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift(en) Mieter
Nicht immer darf man Pflegepersonal in der Mietwohnung aufnehmen, wohnen lassen
Ihr Recht, eine Pflegeperson aufzunehmen, besteht nicht
- bei einer Überbelegung der Wohnung (Sonderfall Überbelegung)
- wenn die konkrete Pflegeperson ausnahmsweise für Ihren Vermieter nicht zumutbar wäre:
Unzumutbarkeit für Vermieter
In einem solchen Fall können Sie aber selbstverständlich eine andere – für den Vermieter zumutbare – Pflegeperson aufnehmen.
Sollte der Fall eintreten, dass der Vermieter den Einzug einer Pflegeperson nicht erlauben möchte, kein wichtiger Grund vorliegt, der dagegen spricht, so sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Erlaubnis vom Vermieter - Klage auf Erteilung der Genehmigung
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