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Mietrechtsstreit - zuständig in erster Instanz ist das Amtsgericht

In Streitfällen wegen Mietrechtstreitigkeiten (Prozess wegen einer Wohnraummietsache) ist in erster Instanz das Amtsgericht zuständig.

Amtsgericht in erster Instanz zuständig für Mietrechtsstreitigkeiten über Wohnraum

Zunächst sind also immer die Entscheidungen, und auch die Urteile des Amtsgerichts maßgeblich.

Bei Streitigkeiten entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht, und zwar das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die Wohnung liegt.

Ein Urteil des Amtsgerichts ist eine Endentscheidung für den jeweiligen Streit, eine Berufung ist nicht immer möglich, kann ausgeschlossen sein.

Entscheidung, Urteil des Amtsgericht - ist die Entscheidung, das Urteil angreifbar?

Manchmal hat man sich vor dem Amtsgericht selbst vertreten, keinen Anwalt beauftragt. Dann kann es sowieso angeraten sein, die Prüfung eines Beschlusses, eines Urteils von einem Anwalt vornehmen zu lassen. Ist eine Berufung gegen ein Urteil möglich, dann bracht man sowieso einen Anwalt.

  • Haben Sie gerade eine Entscheidung des Amtsgerichts erhalten und wollen diese angreifen, dann sollten Sie sofort anwaltlichen Rat suchen.
  • Weisen Sie bei der Terminvereinbarung den Anwalt darauf hin, dass Sie ein Urteil (oder einen Beschluss) prüfen lassen wollen - es muss möglicherweise schnell reagiert werden.

Nehmen Sie den Umschlag, in dem Ihnen die Entscheidung zugestellt worden ist, mit zu der Beratung.

Hinweis


Stehen die Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Scheidung, kann auch das Familiengericht zuständig sein.

Urteil des Amtsgerichts im Mietrechtsprozess - Berufung einlegen nicht immer möglich

Ob eine Berufung überhaupt zulässig ist, richtet sich einerseits nach dem Wert des Streits, andererseits danach, ob grundsätzliche Rechtsfragen zu klären sind.
Mietrechtsstreit, Prozess - Berufung mit Rechtsanwalt 

Wenn es sich nicht um ein Versäumnisurteil handelt, kann es eventuell mit einer Berufung angegriffen werden.

Beschluss des Amtsgericht im Mietrechtstreit - Kostenfestsetzung überprüfen 

  • Es gibt Beschlüsse des Amtsgerichts, die grundsätzlich angreifbar sind, z.B. über die Festsetzung der Kosten für das Verfahren.
Hinweis


Es gibt auch Beschlüsse des Amtsgerichts - z.B. darüber, dass ein Zeuge zu bestimmten Tatsachen befragt werden soll - die überhaupt nicht angreifbar sind. 



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