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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Mahnbescheid vom Vermieter - Forderung anerkennen, bezahlen?
Der Empfänger eines gerichtlichen Mahnbescheids kann die Forderung anerkennen oder auch Widerspruch einlegen. Bei Einlegung des Widerspruchs prüft das zuständige Gericht, ob die Forderung besteht.
Mahnbescheid des Vermieters wegen einer berechtigen Forderung
Stellen Sie als Empfänger/in eines Mahnbescheids nach Prüfung fest, dass die Forderung berechtigt ist, z.B. weil eine vom Vermieter verlangte Betriebskostennachzahlung vergessen wurde zu bezahlen, dann können Sie dem Gericht schriftlich mitteilen, dass Sie die Forderung anerkennen.
Forderung aus Mahnbescheid anerkennen und bezahlen - Frist für Zahlung der Forderung
Wollen Sie die Forderung bezahlen, dann müssen Sie dies bald tun, nämlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nachdem Ihnen der Mahnbescheid zugestellt worden ist.
Zahlen müssen Sie an den Gläubiger, also an dejenigen, dem Sie die Forderung schulden, nicht an das Gericht.
Anerkennung der Forderung aus einem Mahnbescheid beendet das gerichtliche Mahnverfahren
Durch die Anerkennung entstehen keine weiteren Kosten mehr, das gerichtliche Mahnverfahren ist beendet.
- Die bis dahin entstandenen Kosten des Mahnverfahrens müssen Schuldner allerdings tragen.
Sollte der Gläubiger trotz Ihres Anerkenntnisses und trotz der rechtzeitigen Zahlung dennoch einen Vollstreckungsbescheid beantragen, können Sie sich dagegen wehren:
Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen.
Widerspruch gegen Mahnbescheid - einer Forderung widersprechen
Der Forderung aus einem gerichtlichen Mahnbescheid sollten Sie nur widersprechen, wenn gute Gründe bestehen, dass die geltend gemachte Forderung nicht zu bezahlen ist:
Der Widerspruch muss spätestens zwei Wochen, nachdem der Mahnbescheid zugestellt worden ist, eingelegt sein:
Mahnbescheid - Der Forderung des Vermieters widersprechen.
Redaktion
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