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Die Wohnung und sonstige Flächen sind für die Rückgabe zu räumen

Endet der Mietvertrag, dann müssen Mieter für die Rückgabe der Wohnung die Wohnung insgesamt leer räumen, auch den Keller, die Garage, sonstige zur Wohnung gehörende Flächen

Wohnungsrückgabe - Mieter müssen alle gemieteten, genutzten Räume leer zurückgeben

Ist vertraglich vereinbart, dass die Wohnung besenrein zurückzugeben ist, so gilt das für alle Räume, bzw. Flächen. 

Mieter sind verpflichtet, alle Räumlichkeiten bzw. Flächen die zum Abstellen von Sachen genutzt wurden, zu räumen, geräumt an den Vermieter zurückzugeben. 

  • Es kommt nicht darauf an, ob diese Räume bzw. Flächen ausdrücklich im Vertrag stehen, oder ob der Vermieter das Abstellen von Sachen geduldet hat oder nicht. 
    ​​​​​​​Allgemeine Informationen zur Rückgabe der Wohnung

Sachen aus Keller, Nebenräumen, Garage, Hof, Balkon für Rückgabe der Wohnung leer räumen

Sie müssen aus dem von Ihnen benutzten Keller oder Kellerverschlag alle Sachen entfernen, auch alle Sachen vom Balkon räumen. Dies gilt für alle von Ihnen genutzten Nebenräume, auch für eine Garage.

Auch auf dem Hof, dem Balkon (Terrasse), im Garten dürfen keine Sachen von Ihnen mehr stehen.

Alle Schlüssel für die Wohnung, Keller, Garage. Dachboden zurückgeben

Wurden Schlüssel für den Keller oder die Garage oder andere Nebenräume überlassen, dann sind diese vollständig zurückzugeben - das betrifft auch nachgemachte Schlüssel.

  • Haben Sie zu Räumen keinen Schlüssel erhalten, Türen mit einem eigenem Schloss gesichert, dann sollte dieses ausgebaut werden.
  • Lassen Sie ein selbst eingebautes Schloss (oder Vorhängeschloss) zurück, dann sollten Sie auch die Schlüssel dafür übergeben.

Rückgabe der Wohnung - Schlüsselquittung für Wohnungsschlüssel 

Wohnungsrückgabe  - Mieter hat Sachen zurückgelassen, Möbel stehen noch in der Wohnung 

Manchmal bleiben Sachen in der Mietwohnung oder den Nebenräumen zurück, die keinen Wert mehr haben.

Dadurch können dem Vermieter Kosten für die vollständige Räumung und Entsorgung entstehen, die er dann nachträglich vom ausgezogenen Mieter fordern kann, oftmals fordern wird.

Neben einem Schadenersatz für Räumungskosten kann auch der Ersatz weiterer Schäden, Wohnung kann eventuell nicht direkt weitervermietet werden, ggf. durchgesetzt werden.
Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung 

Der Vermieter kann auch die Kaution nutzen, zieht ihm entstandene Kosten von dieser ab.


Redaktion


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