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Wohnungsrückgabe - rechtzeitig Räumen, leer geräumt zurückgeben
Als Mieter müssen Sie am Ende der Mietzeit die Wohnung und Nebenräume geräumt zurückgeben.
Das bedeutet, dass bei der Rückgabe der Wohnung alle Ihre Sachen, auch aus etwaigen Nebenräumen, wie Speicher oder Keller, und auch aus sonstigen Flächen des Hauses und dem Garten entfernt werden müssen: Wohnungsrückgabe - Keller, Nebenräume, Garage leer räumen
Wohnungsrückgabe - Einbauten aus der Mietwohnung entfernen oder nicht ausbauen?
- Wenn Einbauten in der Wohnung sind, so muss eine Pflicht zur Räumung und Rückbau besonders geprüft werden:
Wohnungsrückgabe Mietwohnung - Einbauten entfernen, ausbauen? - Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die vollständige Räumung zu schaffen, kann es sinnvoll sein, mit dem Vermieter über eine verlängerte Räumungsfrist zu verhandeln.
Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe mit dem Vermieter vereinbaren
- Es kann möglich sein, mit dem Vermieter eine vorzeitige Rückgabe der Wohnung zu vereinbaren, damit die Belastung einer doppelten Mietzahlung während einer Kündigungsfrist entfällt oder reduziert wird.
- Ebenso kann ein Umfang von auszuführenden Schönheitsreparaturen mit dem Vermieter vereinbart werden. Hierfür kann eine Vorabnahme sinnvoll sein.
Rückgabe der Wohnung - Räumen der Wohnung kann nicht rechtzeitig erfolgen
Räumen Sie nicht vollständig und fristgerecht, dann kann der Vermieter eine Firma mit der Entfernung Ihrer Sachen beauftragen, wodurch Ihnen erhebliche Kosten entstehen können.
Außerdem kann dann bis zur vollständigen und endgültigen Räumung eine Verpflichtung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung an den Vermieter bestehen.
Diese kann sogar höher sein als die bisherige Miete, kann sich an der Marktmiete orientieren.
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