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Befristeter Mietvertrag Mietwohnung - Fortsetzung des Mietvertrags
Wurde ein befristeter Mietvertrag, ein Zeitmietvertrag abgeschlossen, dann wissen Mieter schon lange im Voraus, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag für die Mietwohnung endet.
- Prüfen Sie immer, ob der Mietvertrag für die Wohnung zu Recht befristet werden konnte
- das ist oft nicht der Fall!
Zeitmietvertrag gültig? Gründe für wirksam befristeten Mietvertrag
Grundsätzlich kommt ggf. auch in Betracht, dass Sie durch eine entsprechende Klage bei Gericht die Wirksamkeit der Befristung angreifen oder bei Gericht eine Räumungsfrist beantragen. Rechtsberatung erforderlich!
Befristeter Mietvertrag - vom Vermieter verlangen, dass Vertrag fortgesetzt wird
Rechtzeitig vor Ablauf des Mietvertrages können Mieter gegenüber dem Vermieter verlangen, den befristeten Mietvertrag fortzusetzen:
Zeitmietvertrag - Fortsetzung verlangen, Auskunft, Verlängerung
Will der Mieter die automatische Beendigung des Mietvertrags verhindern oder hinauszögern, dann kann frühestens vier Monate vor Ablauf der Mietzeit beim Vermieter, mit Setzung einer Monatsfrist, nachgefragt werden, ob der ehemalige Grund für die Befristung noch besteht:
Zeitmietvertrag - Vermieter fragen, ob Grund für Befristung besteht
Befristeter Mietvertrag - Rückgabetermin mit dem Vermieter verhandeln, vereinbaren
Häufig ist bei einer langfristig voraussehbaren Vertragsbeendigung eine Verhandlung mit dem Vermieter über den genauen Rückgabetermin oder eine über die Vertragsdauer hinausgehende Räumungsfrist möglich.
- Der Vermieter wird sich darauf vielleicht einlassen, wenn von Ihrer Seite eindeutig klargestellt wird, dass Sie den Ablauf des Mietvertrags nicht anzweifeln oder angreifen.
Außerdem muss bei befristeten Mietverträgen oft auch über Einzelheiten der Rückgabe verhandelt werden, z.B. ob eine Renovierung sinnvoll ist, oder der Vermieter sowieso die Wohnung wegen einer bevorstehenden Modernisierung baulich umfangreich ändert, auf eine Renovierung verzichtet.
Wird die Wohnung zum Abaluf einer wirksamen Befrsitung nicht rechtzeitig oder nicht in dem ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben, müssen Mieter ggf. so lange Nutzungsentschädigung an den Vermieter zahlen, bis der ordnungsgemäße Zustand hergestellt ist:
Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung
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