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Schäden durch Einzug, Auszug - Mieter beauftragte Spedition, Firma

Wird der Umzug, Einzug mit einem Speditionsunternehmen oder einer Firma durchgeführt, dann sollte vor und nach dem Umzug, zusammen mit einem Beauftragten der Firma das Haus, die Wohnung, das Treppenhaus, der Keller und auch ein vorhandener Aufzug wegen vorhandenen oder neu entstandenen Beschädigungen geprüft werden.

Mit der Umzugsfirma, der Spedition ein Protokoll über vorhandene Beschädigungen erstellen

Beachten Sie:

Über vor dem Umzug bereits vorhandene Beschädigungen (am Geländer im Treppenhaus, an Wänden, am Aufzug etc.) und über neue Beschädigungen nach dem Umzug sollten Mieter als Auftraggeber

  • unbedingt ein Protokoll erstellen und dieses Protokoll sollte von Ihnen und dem Beauftragten der Firma unterschrieben werden.
  • Es ist immer anzuraten, dass Fotos zur Dokumentation von im Protokoll aufgeführten Schäden gemacht werden.

So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen, und Haftungsfragen können leichter geklärt werden, wenn Sie vor und nach einem Umzug alles sachgerecht dokumentiert haben.

Nach dem Umzug, Auszug - Vermieter will wegen entstandenen Schäden Schadenersatz

Werden nach dem Auszug (oder Einzug) vom Vermieter Schäden angemeldet, die durch den Umzug entstanden sein sollen, so haftet gegenüber dem Vermieter der Mieter, der die Spedition oder Firma mit der Durchführung des Umzugs beauftragt hat.

Grundlage ist der § 278 BGB

Schadenersatz für Schäden am Haus, im Treppenhaus, Fahrstuhl nach einem Umzug

Der Vermieter kann Schadenersatzforderungen gegenüber dem Mieter aber nur in den Fällen durchsetzen, wo der Vermieter den Nachweis führt, dass ein Schaden durch den Umzug, Auszug des Mieters entstanden ist.



Redaktion


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