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Kündigung des Untermietvertrags per FAX

Es ist ein häufiger Irrtum, dass man einen Untermietvertrag per FAX kündigen kann. Das gilt für den Untermieter, der den Untermietvertrag kündigen möchte und auch für den "Untervermieter", also den Hauptmieter der Wohnung.

Kündigung eines Untermietvertrags der Mietwohnung per FAX ist nicht wirksam

Für Mietvertragskündigungen ist immer die Schriftform, die persönliche Unterschrift erforderlich. 

  • - Ein versendetes FAX trägt nicht die erforderliche persönliche Unterschrift des/der Untermieter(s) odes des "Untervermieters".

Nicht wirksame Kündigung des Untermietvertrags mit FAX - Kündigung wiederholen

Wurde die Kündigung per FAX übersandt, so müssen Sie dafür sorgen, dass das persönlich von Ihnen unterschriebene FAX als ausgedrucktes Schreiben zugestellt wird, oder die Kündigung nochmals mit persönlicher Unterschrift nachgeholt wird. 

Tipp


Bitten Sie Ihren Vermieter oder als Untervermieter Ihren Untermieter, dass der Erhalt der Kündigung bestätigt wird.

"Hiermit bestätige ich den Erhalt der Kündigung zum ... , Datum und Unterschrift

Lesetipps zum Thema


Für ein Untermietverhältnis gilt überwiegend eine kurze Kündigungsfrist:
Kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag

Weitere Hinweise zu Kündigungsfristen für Untermietverhältnisse:
Untervermietung - welche Kündigungsfrist gilt in welchem Fall? 

Mietaufhebungsvereinbarung, Mietaufhebungsvertrag abschließen 


Bei der Kündigung eines Untermietvertrags mit eMail stellt sich das gleiche Problem:

Untervermietung - Kündigung Untermietvertrag per E-Mail 



Redaktion


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