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Wer ist Vermieter der Wohnung? Als Mieter Auskunft erhalten

Es kommt durchaus öfter vor, dass Mieter nicht wissen, wer aktuell oder überhaupt der Vermieter der Wohnung ist und auch die Anschrift des Vermieters  / Eigentümers der Wohnung nicht kennen. 

Anschrift und Adresse des Vermieters muss nicht unbedingt im Mietvertrag stehen

Manchmal ist es so, dass der Vertrag zwar den Namen des Vermieters, nicht aber dessen Anschrift nennt - das kommt durchaus häufiger vor, wenn eine Hausverwaltung im Auftrag, bzw. mit Vollmacht des Vermieters den Mietvertrag geschlossen hat.

Dann ist im Mietvertrag der Vertragspartner nicht unbedingt genau angegeben, z.B. steht dort dann "Erbengemeinschaft Franz Müller", wenn der Hausverwalter den Mietvertrag abgeschlossen hat.

Warum es wichtig ist, den Namen und die Anschrift des Vermieters zu kennen

Besonders in Fällen, wenn man den Vermieter direkt in Anspruch nehmen möchte, z.B.:

muss man in der Klage der Vermieter / Eigentümer und deren Anschrift angeben.

Wohnung wurde verkauft - Namen und Anschrift des neuen Vermieters feststellen

Es kann auch sein, dass der Vermieter gerade wechselt und Sie deshalb den Namen und die Anschrift feststellen möchten, weil Sie wissen möchten, an wen die Miete zu zahlen ist:
Wohnung, Haus verkauft - an wen die Miete zahlen? 

Über das Grundbuch können Mieter in Erfahrung bringen, wer Vermieter ist

Antwort können Mieter in der Regel bekommen, wenn sie das Grundbuch einsehen.

Auch hier gibt es aber Fälle, in denen die Grundbucheinsicht nicht ausreicht, etwa weil das Grundbuchamt keine aktuelle Anschrift des Vermieters hat.

Wer ist der Vermieter? Auskunft durch Hausverwaltung, durch Bevollmächtigten des Vermieters

Über die Hausverwaltung oder über eine gegenüber dem Mieter als Vertreter des Vermieters handelnde Person, z.B. derjenige, der Sie zuletzt im Namen des Vermieters angeschrieben hat, können Sie feststellen, wer der Vermieter, Eigentümer ist.

Ist der Hausverwalter zur Auskunft über Namen und Anschrift des Vermieters verpflichtet?

Die Hausverwaltung, die Person oder Firma ist Mietern gegenüber auskunftspflichtig über Namen und Anschrift des Vermieters, wenn diese Angaben nicht anders, also auch nicht über das Grundbuch herauszubekommen sind.

Schreiben Sie an diese Person oder Firma und bitten Sie um die Auskunft, am besten mit einer Fristsetzung von z.B. 10 Tagen, mit Datum.

Fügen Sie im Schreiben hinzu, dass Sie nach der Rechtsprechung einen Anspruch auf diese Auskunft haben.

Hausverwalter erteilt keine Auskunft über Namen und Anschrift des Vermieters, Eigentümers

  • Mit einer Auskunftsklage sollten Sie Ihren Anwalt beauftragen.

Redaktion


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