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Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten?
Es kann vorkommen, dass Sie nicht wissen, wer (aktuell oder überhaupt) der Vermieter Ihrer Wohnung ist, oder seine Anschrift nicht kennen.
Das kann sein, weil der Vermieter gerade wechselt, oder weil im Mietvertrag als Vertragspartner etwa nur angegeben ist "Erbengemeinschaft Franz Müller", oder weil der Vertrag zwar den Namen des Vermieters, nicht aber dessen Anschrift nennt - das ist durchaus häufiger, wenn eine Hausverwaltung im Auftrag, mit Vollmacht des Vermieters den Mietvertrag geschlossen hat.
Über das Grundbuch können Mieter erfahren, wer Vermieter ist
Antwort können Sie in der Regel bekommen, wenn Sie das Grundbuch einsehen.
Auch hier gibt es aber Fälle, in denen die Grundbucheinsicht nicht ausreicht, etwa weil das Grundbuchamt keine aktuelle Anschrift Ihres Vermieters kennt.
Hausverwaltung muss Auskunft zu Namen und Anschrift des Vermieters geben
Über die Hausverwaltung oder über eine gegenüber Ihnen als Vertreter des Vermieters handelde Person, z.B. derjenige, der Sie zuletzt im Namen des Vermieters angeschrieben hat, können Sie feststellen, wer der Vermieter, Eigentümer ist.
Auskunft des Hausverwalters über Vermieter
Diese Person oder Firma ist Ihnen gegenüber auskunftspflichtig über Namen und Anschrift des Vermieters, wenn diese Angaben anders, also auch nicht über das Grundbuch, nicht herauszubekommen sind.
- Schreiben Sie an diese Person oder Firma und bitten Sie um die Auskunft, am besten mit einer Fristsetzung von z.B. 10 Tagen, mit Datum.
Fügen Sie hinzu, dass Sie nach der Rechtsprechung einen Anspruch auf diese Auskunft haben.
​​​​​​​Hausverwalter erteilt keine Auskunft zu Namen und Anschrift des Vermieters, Eigentümers
- Wenn Sie beweisen können, dass Sie die Auskunft erbeten, aber nicht erhalten haben, können Sie Auskunftsklage erheben. Achten Sie auf den Nachweis der Zustellung Ihres Schreibens.
- Mit einer Auskunftsklage sollten Sie Ihren Anwalt beauftragen.
Besonders in Fällen, wenn man den Vermieter direkt in Anspruch nehmen möchte z.B.:
- während des laufenden Mietvertrages wegen einer Klage auf Mängelbeseitigung
- am Ende des Mietvertrags wegen einer Klage auf Rückzahlung der Kaution
muss man in der Klage den Vermieter / Eigentümer angeben.
Redaktion
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