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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Mitteilung des Vermieters - Haus, Wohnung verkauft, neuer Eigentümer
Teilt Ihr bisheriger Vermieter / Eigentümer mitteilt, dass er das Haus / die Wohnung verkauft hat, es einen neuen Eigentümer / Vermieter gibt, sollten Sie einige Punkte prüfen.
- Mit einem Eigentumswechsel geht Ihr Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.
Voraussetzung für das Handeln eines neuen Eigentümers ist der Eintrag im Grundbuch
Das Eigentum geht erst mit der Grundbucheintragung auf den neuen Vermieter über.
Selbst wenn sich der alte und der neue Eigentümer auf den Verkauf bzw. Kauf geeinigt haben, kann bis zur Grundbuchumschreibung noch einiges schief gehen.
Zuverlässige Informationen, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, erhalten Sie beim Grundbuchamt.
Einsicht ins Grundbuch - Eigentümer Mietwohnung, Haus feststellen
- Der alte Eigentümer kann durch den notariellen Kaufvertrag den künftigen Eigentümer bevollmächtigen, dass er schon vor der Grundbucheintragung z.B. die Mieten bekommt und sogar kündigen darf, z.B., wegen Mietschulden.
Neuer Eigentümer des Hauses, der Wohnung steht noch nicht im Grundbuch
- Der Verkäufer kann im Rahmen einer Ermächtigung den noch nicht in das Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Käufer außerhalb des notariellen Kaufvertrags bestimmte Rechte geben.
Mietwohnung verkauft - Rechte des Käufers vor Grundbucheintrag
Meist wird Ihnen aber niemand das entsprechende Schriftstück vorlegen. Sie sollten eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung des bisherigen Vermieters verlangen, dass (und ab wann) Sie die Miete an den neuen Vermieter zahlen sollen:
Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - An wen die Miete zahlen?.
Nur mit einer solchen schriftlichen Bestätigung des bisherigen Vermieters kann ausgeschlossen werden, dass wegen angeblicher Nichtzahlung der Miete ein Kündigungsrisiko entsteht.
- Der alte Eigentümer ist auch nach dem Eigentumsübergang noch nicht aus allen Verpflichtungen entlassen.
Das betrifft insbesondere die Rückzahlung Ihrer Kaution, Betriebskostenabrechnungen für abgelaufene Jahre, Ansprüche auf Schadenersatz, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung überzahlter Mieten. - Die Durchsetzung einiger Ansprüche kann sich für Sie durch den Vermieterwechsel erschweren.
Schauen Sie dazu auf unsere Übersichtsseite:
Neue Vermieter, Eigentümer - Was ändert sich, auf was als Mieter achten? .
Achtung: Teilweise beginnt mit dem Eigentumswechsel eine kurze Verjährungsfrist!
Sie sollten frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, um zu klären, was Sie zur Sicherung Ihrer Forderungen tun müssen.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung gemietet haben, oder die Mietwohnung inzwischen in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, müssen Sie besonders wachsam sein.
Redaktion
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