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Anwalt finden
Wohngemeinschaft - handelt es sich mietrechtlich um eine WG?
Im Alltagsgebrauch wird hier gern vermischt, was mietrechtlich genau zu trennen ist.
Insbesondere, wenn Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder Nachbarn wegen Mitbewohnern der Wohnung bestehen, ist an dieser Stelle zu prüfen:
Habe ich Mitbewohner, sind wir eine Wohngemeinschaft?
Ist es eine Wohngemeinschaft - was steht im Mietvertrag, was ist mit dem Vermieter vereinbart?
Ist der Mietvertrag ausdrücklich auf eine Wohngemeinschaft ausgeschrieben worden?
Die Mietvertragsrechte stehen dann dieser „Gesellschaft“ zu, die einzelnen Mitglieder haben Nutzungsrechte.
Achtung: Gegenüber dem Vermieter kann dann die Wohngemeinschaft in solchen Vertragsverhältnissen nur gemeinschaftlich handeln!
Wohngemeinschaft gründen, welche Möglichkeiten bestehen im Mietrecht für die Gründung?
Gründung einer Wohngemeinschaft:
Wohngemeinschaft - mehrere Hauptmieter schließen Mietvertrag
Wohngemeinschaft gründen - Einzelne Mietverträge für jedes Mitglied
Wohngemeinschaft - Mitglieder gründen eine Gesellschaft
Wohngemeinschaft - Hauptmieter macht mit Untermieter Mietvertrag
Mitglieder einer Wohngemeinschaft austauschen - Wechsel der Mitglieder, Bewohner
Die Mitglieder können möglicherweise ohne Zustimmung des Vermieters ausgetauscht werden - das sollte geprüft werden.
Einzelheiten:
Wohngemeinschaft - Mitglieder auswechseln, austauschen
Urteil:
​​​​​​​Wechsel in der Wohngemeinschaft - neue WG-Mitglieder ziehen ein
Die Wohngemeinschaft soll beendet, aufgelöst werden
Wohngemeinschaft auflösen - Mietvertrag beenden, kündigen
Wohngemeinschaft auflösen, beenden - wer bekommt Mietvertrag?
Stehen mehrere Personen als Mieter im Vertrag? Es muss keine Wohngemeinschaft sein
- Sind mehrere Personen im Vertrag als Mieter angegeben, dann kann das bedeuten, dass sie gemeinschaftlich Mieter sind, aber nicht das Recht haben, einzelne Mitglieder dieser Gemeinschaft ohne Zustimmung des Vermieters auszutauschen.
Wohnen mehrere Personen in der Wohnung, ohne dass sie im Mietvertrag als Mieter genannt sind, dann können diese Untermieter sein, oder berechtigt sein in der Wohnung mit dem Mieter zusammen zu wohnen:
Ehegatten/Lebenspartner,
Freund / Freundin ​​​​​​,
Familienmitglieder,
oder sonstige Haushaltsangehörige.
Inoffizielle Wohngemeinschaft - was ist, was kann erlaubt sein?
Es kann auch eine „inoffizielle Wohngemeinschaft" sein, die gar nicht durch den Vertrag oder das Gesetz gestattet ist, dann sind für Sie ggf. diese Beiträge interessant:Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: