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Ratgeber Untervermietung
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Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Wohnung, Wohnraum für eine Familie oder Haushaltsgemeinschaft
Wohnraum: Ein Mietvertrag über eine Wohnung, in der eine Mieterin / ein Mieter mit der eigenen Familie lebt oder mit anderen Personen einen gemeinsamen Haushalt führt, hat vollen Kündigungsschutz.
Dauerhafte Haushaltsgemeinschaft erforderlich
Das Familienleben bzw. die Haushaltsgemeinschaft müssen auf Dauer angelegt sein (es reicht also nicht aus, dass der Partner oder das Kind gelegentlich dort zu Besuch ist).
Als Mieter sollten Sie sich sorgfältig beraten lassen, wenn Sie jemanden in die Wohnung aufnehmen. Häufig ist der Vermieter schriftlich und nachweisbar zu informieren, sogar um eine Erlaubnis zu bitten:
Familienmitglieder - wer darf beim Mieter einziehen, wann Erlaubnis?
Oft ist sogar eine ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters für die Aufnahme einer Person in den Haushalt erforderlich. Das gilt immer, wenn es sich um Untermieter handelt:
Einzug Freund, Freundin in Wohnung - Erlaubnis vom Vermieter
Wenn bereits eine Vermieterkündigung vorliegt, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen, welche Argumente in Ihrem Fall sinnvoll - und welche sogar schädlich - sind.
Untervermietung – Einzug eines Untermieters ohne Erlaubnis
Familie wohnt mit Vermieter in derselben Wohnung
- Wenn Räume in einer Wohnung vermietet werden, in der der Vermieter selbst ebenfalls wohnt:
Eine Familie oder Haushaltsgemeinschaft genießen hier vollen Kündigungsschutz, einzelne Mieter haben nur sehr eingeschränkten Kündigungsschutz.
Redaktion
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