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Angefragter Suchbegriff: Bedarf für Betreuungsperson
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Ein Vermieter kann eine Eigenbedarfskündigung mit einem berechtigten Interesse begründen. Vermieter begründet Eigenbedarf mit der Pflege, notwendigen Betreuung der Eltern Das Amtsgerichts Recklinghausen (AZ 12 C 299/15) hatte über eine solche
Gesundheitliche Schwierigkeiten, eine schwere Erkrankung des Mieters, der Mieterin, die z.B. den Umzug ins Pflegeheim notwendig machen, berechtigen nicht ohne weiteres zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags der Wohnung. Als Mieterin
Der Vermieter darf aus berechtigtem Grund den Mietvertrag durch fristgemäße ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs beenden - Vermieter, Eigentümer müssen den Grund für die Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben gegenüber Mietern



