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Hof des Mietshauses, der Wohnanlage als Mieter mitbenutzen erlaubt?

Müssen Mieter über den Hof gehen, um in ihre Wohnung oder zum Keller oder zu den Müllbehältern der Wohnanlage, zu kommen, dann ist der Hof für diese Benutzung immer mitvermietet.

Die Mitbenutzung des Hofes kann im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt sein

Ob Sie aber den Hof darüber hinausgehend nutzen bzw. mitbenutzen dürfen, ob Sie z.B.

einen Roller oder Motorrad parken dürfen,

Grillen oder ein privates Hoffest möglich ist,

das hängt immer von Ihrem Mietvertrag und weiteren örtlichen Einzelheiten und Gepflogenheiten ab.

Weitere Hinweise finden Sie unter Benutzung der Wohnung / Streitpunkte.

Besonderheiten für das Abstellen von Fahrrädern auf einer Hoffläche des Mietshauses

Fahrrad im Hof abstellen - ist das Mietern einfach möglich, erlaubt? Wie sieht es mit einem Fahrradanhänger aus? 

Hinweis


Nutzen Mieter eine nicht mitvermietete Gemeinschaftsfläche wie einen Hof, dann entsteht daraus kein Recht, dass in Zukunft weiterhin der Hof wie bisher, z.B. zum Grillen, genutzt werden kann. 



Hinweis

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