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Mietminderung - Einzahlung der Mietkürzung auf Extrakonto?

Es besteht bei Mietern die Meinung, dass Mieter, wenn sie wegen einer Mietminderung die Miete kürzen, den einbehaltenen Teil der Miete auf ein "extra Konto" oder "Sperrkonto" einzahlen sollten bzw. sogar müssen - dies ist falsch. 

Mieter zahlen Mietminderungsbeträge, Mietkürzungen auf ein extra Konto

Auch wenn Sie den  gekürzten Teil einer Miete auf ein gesondertes Konto einzahlen, dies vielleicht sogar dem Vermieter mitgeteilt haben, dann ist das für den Vermieter trotzdem so, dass Sie die Miete nicht vollständig gezahlt haben - für den Vermieter entsteht damit ein Mietrückstand, zunächst einmal eine Mietforderung wegen unbezahlter Miete.

Durch eine zu hohe Mietminderung entstehen Mietschulden - Kündigung Wohnung als Folge

Der Einbehalt von zu viel Miete im Rahmen einer Mietminderung kann zur Kündigung des Mietvertrages führen:

Urteil:

Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags

Mietminderung - Einzahlung des geminderten Betrags auf ein extra Konto

Natürlich kann man für sich selbst zur Sicherheit ein extra Konto einrichten, den einbehaltenen Teil der Miete monatlich darauf einzahlen, damit man für den Fall einer später vielleicht doch zu leistenden Zahlung an den Vermieter das Geld zur Verfügung hat, die einbehaltene Miete nicht bereits für irgendwelche anderen Dinge ausgegeben wurde.

Mietminderung - eine zu hohe Kürzung der Miete sollten Mieter schnell nachzahlen

Wenn sich abschließend herausstellen sollte, dass dem Vermieter ein (vielleicht großer) Teil der gekürzten Miete zusteht, dann muss dieser Teil der schuldig gebliebenen Miete sehr schnell gezahlt werden. 

  • Hat man dann das Geld für die nachzuzahlende Mietzahlung nicht zur Verfügung, dann kann das Risiko einer Kündigung des Mietvertrages entstehen.

Redaktion


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