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Renovierung der Mietwohnung während des laufenden Mietvertrags
Manchmal verlangen Vermieter, dass der Mieter seine Wohnung renovieren soll, noch während er dort wohnt, also während des laufenden Mietvertrags.
Während des laufenden Mietvertrags ist es egal, wie die Wohnung aussieht
Wie die Wohnung optisch während der Mietzeit aussieht, ist Sache des Mieters.
Renovierung, Schönheitsreparaturen - keine Renovierung während der Mietzeit durch Mieter
Selbst wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass Sie zur Renovierung verpflichtet sind, und diese Vereinbarung wirksam ist, kann normalerweise während des laufenden Mietvertrags nicht verlangt werden, dass Sie renovieren.
Nur wenn die Substanz der Mietwohnung gefährdet ist, muss renoviert werden
Etwas anderes gilt, wenn die Unterlassung von Renovierungsarbeiten sich so stark auswirkt, dass die Substanz der Mietsache gefährdet wird — was ganz selten der Fall sein wird.
Wenn ein solch seltener Ausnahmefall vorliegt, dann kommt es darauf an, ob die Regelung zur Renovierung im Mietvertrag wirksam oder unwirksam ist.
Ist sie wirksam, dann könnten Mieter zur Renovierung verpflichtet werden.
- Ist die Regelung unwirksam, dann wäre der Vermieter zur Renovierung verpflichtet.
Vermieter will während der Mietzeit die Wohnung renovieren
- Der Vermieter kann, auch wenn die Pflicht zur Renovierung beim Vermieter liegen sollte, eine Renovierungsmaßnahme nur durchsetzen (bzw. seiner Renovierungspflicht nachkommen), wenn eine Gefährdung der Substanz vorliegen sollte.
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