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Wohnungsrückgabe - Einbauten sollen in der Wohnung bleiben

    Steht die Wohnungsrückgabe bevor, und sind Einbauten in der Wohnung vorhanden, so ist es möglich, dass Mieter mit dem Vermieter eine Vereinbarung schließen, dass die Einbauten in der Wohnung verbleiben können.

    Einbauten, bauliche Veränderungen - Vereinbarung zur Übernahme bei Ende des Mietvertrags

    Wurden in der Wohnung Einbauten vorgenommen, so sind diese eigentlich bei Beendigung des Mietvertrages aus der Wohnung zu entfernen, da Mieter den ursprünglichen Zustand der Wohnung gegenüber dem Vermieter schulden.
    Einbauten in der Mietwohnung am Mietvertragsende - Rückbau? 

    Einbauten in der Wohnung sollen am Ende des Mietvertrags in der Wohnung bleiben

    Es kann sich für beide Seiten lohnen über Möglichkeiten zu sprechen, damit hochwertige Einbauten in der Wohnung bleiben können:

    • Mieter können versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln und eine Regelung zu finden, dass Einbauten nicht zurückgebaut oder vielleicht nur zum Teil entfernt werden müssen.
    Tipp

    Bei einer Vorabnahme kann dies z.B. mit dem Vermieter besprochen werden:

    Vorbereitung der Wohnungsrückgabe durch Vorabnahme mit Vermieter 

    Vereinbarung mit dem Vermieter über den Verbleib von Einbauten in der Wohnung

    Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, zu einer einvernehmlichen Vereinbarung zu kommen.

    Vereinbarung mit Nachmieter - Einbauten vom Vormieter übernehmen

    Mit einem Nachmieter allein können Mieter bei einem bevorstehenden Auszug nicht verbindlich die Übernahme von Einbauten regeln - der Vermieter muss an einer solchen Vereinbarung mitwirken, damit einverstanden sein.

    Ausziehende Mieter müssen also unbedingt die Zustimmung des Vermieters haben, dass dieser mit der Übernahme von Einbauten durch den Nachmieter einverstanden ist, und dies muss nachweisbar sein.

    • Kommt es nicht zu einer solchen Vereinbarung, dann kann der Vermieter vom bisherigen Mieter die Entfernung der Einbauten verlangen (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands), darauf bestehen, dass die Wohnung ohne die Einbauten zurückgegeben wird.
      Einbauten in der Mietwohnung am Mietvertragsende - Rückbau? 
    Hinweis


    Etwas anderes ist es, wenn Sachen, die nicht fest eingebaut sind, an den Nachmieter verkauft werden:

      Wohnungsrückgabe - Vermieter kann Pflicht zur Ausgleichszahlung für Einbauten haben

      Es kann sein, dass Mieter für Einbauten oder vorgenommene bauliche Veränderungen einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegenüber dem Vermieter haben. 
      Einbauten in Mietwohnung, Mietvertragsende - Kauf durch Vermieter 

      Der Vermieter muss in solch einem Fall dem Mieter den Zeitwert erstatten oder sogar, wenn Einbauten eine klare Wertverbesserung für die Wohnung darstellen (die Wohnung kann durch Einbauten des Mieters im Anschluss an das Mietverhältnis teurer vermietet werden), einen Ausgleich in Geld zahlen. 

      • Damit eine Vereinbarung Ihre Ansprüche berücksichtigt, sollten Sie sich unbedingt vorher fachlich beraten lassen.

        Redaktion


        Hinweis

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