​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Tapeten - Schönheitsreparaturen werden nicht vollständig ausgeführt
Mieter beginnt mit Renovierungsarbeiten, teilweise werden Tapeten abgerissen. Dann zieht der Mieter, trotz entfernter Tapeten, ohne die Durchführung der Renovierung aus. Müssen Mieter in diesem Fall sofort Schadenersatz leisten? Oder muss der Vermieter den Mieter zunächst auffordern, neu zu tapezieren, die Schönheitsreparaturen auszuführen?
Wohnungsrückgabe - Abreißen, Entfernen der Tapeten in Mietwohnung durch Mieter
Es kann eine Pflichtverletzung des Mieters darstellen, wenn er die Tapezierung der Mietwohnung vor seinem Auszug ganz oder teilweise entfernt, ohne anschließend fachgerecht neue Tapeten anzubringen.
- Ist der Mieter mietvertraglich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, muss eventuell auf Grund verbrauchter Tapeten eine Neutapezierung erfolgen, und wird diese nicht durchgeführt, so muss der Vermieter zunächst eine Nachfrist für die Durchführung der Neutapezierung, also zur Durchführung der erforderlichen Renovierung setzen.
Vermieter muss Nachfrist für vertragsgerechte Renovierung setzen.
Schönheitsreparaturen in der Wohnung wurden vom Mieter nicht zu Ende geführt
Geht es aber darum, dass der Mieter die Mietsache im Rahmen einer begonnenen, aber nicht zu Ende gebrachten Renovierung verschlechtert hat, dann braucht der Vermieter keine Frist zu setzen, sondern kann gleich Schadenersatz verlangen.
Vermieter kann Schadenersatz auch ohne Nachfrist verlangen
- Diese beiden Fälle sind schwer auseinanderzuhalten.
Sicherheitshalber sollten Sie als Mieterin oder Mieter rechtlichen Rat einholen.
Völlig verschlissene, alte Tapeten, keine Renovierung - Schadenersatz vom Mieter zu zahlen?
Es kann sich um eine Verschlechterung der Mietsache handeln, wenn der Mieter vorhandene Tapeten teilweise entfernt - der Vermieter könnte also ohne das Setzen einer Nachfrist zur Ausführung der Schönheitsreparaturen (also ohne Aufforderung zur Schadensbehebung) gleich Schadenersatz vom Mieter verlangen.
Renovierung der Wohnung nicht zu Ende geführt - ist dem Vermieter ein Schaden entstanden?
- In solchen Fällen kommt es auch darauf an, ob dem Vermieter ein wirtschaftlicher Schaden überhaupt entstanden ist:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter, der alte Tapeten teilweise entfernt und dann nicht erneuert, keinen Schadensersatz schuldet, wenn die Tapezierung schon sehr alt war, in diesem Fall rund 30 Jahre. Außerdem war die Tapete mehrfach überstrichen.
- Die Tapeten waren wegen des Alters ohnehin wertlos.
- Der Vermieter war durch ihre (teilweise) Entfernung überhaupt nicht geschädigt.
BGH-Urteil:
Entfernung von Tapeten, keine Wohnungsrenovierung - Schadenersatz
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: