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Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Ausführung
Am Ende der Mietzeit können Mieter meist nicht einfach aus der Wohnung ausziehen, sondern müssen die Wohnung geräumt und in vertragsgemäßem Zustand zurückgeben:
Ordnungsgemäße Rückgabe der Mietwohnung - Mietvertragsende
- Sind Schönheitsreparaturen vom Mieter durchzuführen, dann müssen diese spätestens für die Wohnungsrückgabe fachgerecht vorgenommen werden, bzw. vogenommen sein
- - soweit das nach dem Zustand der Wohnung erforderlich ist.
Zur Abstimmung von durchzuführenden Arbeiten kann es hilfreich sein, wenn mit dem Vermieter vor der Wohnungsrückgabe eine sogenannte Vorabnahme durchgeführt wird.
Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen nicht immer wirksam - Regelung im Mietvertrag prüfen
Bevor Sie Schönheitsreparaturen durchführen, lassen Sie fachlich prüfen, ob die im Mietvertrag getroffene Regelung zur Ausführung wirksam ist - viele Klauseln sind unwirksam:
Ende Mietvertrag, Schönheitsreparaturen - muss renoviert werden?
- Die Unwirksamkeit kann dazu führen, dass keine Arbeiten auszuführen sind.
Ist dem Mieter eine nicht vollständig renovierte Wohnung übergeben worden, und hat er dafür auch keine angemessene Ausgleichszahlung oder Entschädigung erhalten, dann müssen Mieter nicht renovieren.
BGH: Keine Renovierungspflicht nach Einzug in renovierte Wohnung
Keine, fehlerhafte Schönheitsreparaturen - Nachfrist zur Ausführung der Arbeiten durch Mieter
Sind Schönheitsreparaturen nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt, so muss der Vermieter dem Mieter die Gelegenheit geben, seiner Verpflichtung nachzukommen und eine angemessene Nachfrist zur Ausführung, Nachbesserung zu setzen.
- Vermieter können für die Mietern zur Verfügung gestellte Nachfrist eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn in dieser Zeit die Wohnung dem Vermieter für eine Weitervermietung nicht zur Verfügung steht.
- Der Vermieter muss auch mitteilen, welche Schönheitsreparaturen im Einzelnen durchzuführen sind, damit dem Mieter die auszuführenden Arbeiten bekannt sind und er sie durchführen (lassen) kann.
Werden bis zum Ablauf einer angemessenen Frist die Renovierungsarbeiten nicht durchgeführt, so gerät der Mieter in Verzug.
- Der Vermieter kann dann Schadenersatz fordern, wenn mit der Setzung der Nachfrist vom Vermieter mitgeteilt wurde, dass die Durchführung der Schönheitsreparaturen durch den Mieter nach Verstreichen der Frist abgelehnt wird.
Zu kurze oder keine Nachfrist für die Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung
Wird dem Mieter keine „angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung“ für die Ausführung gewährt, dann können Forderungen des Vermieters wegen einer unterlassenen oder fehlerhaften Renovierung untergehen, solche nicht durchsetzen kann.
- Hat der Vermieter dem Mieter keine ausreichende Gelegenheit zur Ausführung gewährt, und zieht der Vermieter einfach die Kosten für Schönheitsreparaturen von der Kaution ab, so besteht die Möglichkeit, diese Kosten zurückzufordern.
- Stellt der Vermieter dem Mieter Renovierungskosten in Rechnung, so kann es wegen einer zu kurzen Nachfrist durchaus sein, dass der Vermieter seine Forderung nicht durchsetzen kann.
Zur Klärung bzw. zur Abwehr einer solchen Forderung, bzw. zur Rückforderung einbehaltener Renovierungskosten von der Kaution, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, da es sehr auf Einzelheiten ankommt.
Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter keine Nachfrist für Schönheitsreparaturen setzen muss
Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam.
Ausnahme:
Wenn es sich um eine „Individualvereinbarung“ handeln sollte.
- An solche Vereinbarungen werden sehr hohe Anforderungen gestellt, so dass die Wirksamkeit nur selten möglich ist.
Handelt es sich aber um Schäden in der Mietwohnung, dann muss der Vermieter keine Nachfrist für eine Beseitigung setzen und kann gleich Schadenersatz fordern:
Schäden in Wohnung durch Mieter - Vermieter muss keine Frist setzen
Redaktion
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