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Schönheitsreparaturen, Renovierung ausführen - Streit mit Vermieter

Über die Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung entsteht oft Streit zwischen Mieter und Vermieter, meist am Ende des Mietvertrags.

Fast alle Mietverträge regeln, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter auszuführen sind

Nach dem Gesetz muss der Vermieter die Wohnung instandgesetzt und gebrauchsfertig renoviert dem Mieter übergeben, er muss sie auch während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Entgegen der gesetzlichen Regelung (siehe Â§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist in den meisten Mietverträgen geregelt, dass Mieter zur Renovierung, zur Ausführung der Schönheitsreparaturen in ihrer Mietwohnung verpflichtet sind. Die Abweichung von der gesetzlichen Regelung ist möglich, wenn die Vereinbarung wirksam ist - es lohnt sich durchaus, die im Mietvertrag stehende Regelung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen prüfen zu lassen, da diese oft nicht wirksam ist. Eine unwirksame Regelung kann dann dazu führen, das Mieter keine Schönheitsreparaturen ausführen müssen.

Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag - gültig oder nicht gültig?

Im Mietvertrag enthaltene Regelungen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen sollten Mieter überprüfen lassen: 
Schönheitsreparaturen Mietwohnung - Prüfung der Regelung im Mietvertrag 

Ende des Mietvertrags der Mietwohnung - sind Schönheitsreparaturen auszuführen?

Ob tatsächlich auf Grund der im Mietvertrag stehenden Vereinbarung oder wegen dem Vorhandensein besonderer Umstände für Mieter die Pflicht zur Ausführung der Schönheitsreparaturen besteht, ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter, gerade am Ende eines Mietverhältnisses:
Ende Mietvertrag, Schönheitsreparaturen - muss renoviert werden? 

Mietwohnung wurde nicht renoviert oder in Teilen unrenoviert dem Mieter übergeben 

Am Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter keinen Anspruch darauf, dass Mieter die Schönheitsreparaturen ausführen, wenn dem Mieter eine unrenovierte Wohnung übergeben wurde, und Mieter dafür keine angemessene Ausgleichszahlung oder Entschädigung vom Vermieter erhalten haben. Trifft das zu, dann müssen Mieter nicht renovieren:
Keine Schönheitsreparaturen bei Anmietung unrenovierter Wohnung  

BGH:
Keine Renovierungspflicht nach Einzug in unrenovierte Wohnung

  • Wurde die Wohnung in Teilen nicht renoviert übergeben, so kann auch deshalb die Renovierungspflicht, auch wenn die Vereinbarung im Vertrag wirksam ist, entfallen.
    Dies zu beurteilen ist nicht einfach und sollte, mit Vorlage des Mietvertrages, fachkundig geprüft werden, bei einer Mieterberatung, bei einem Anwalt.

Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen - Individualvereinbarung im Mietvertrag?

Argumentiert der Vermieter, es handele sich bei der Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen um eine Individualvereinbarung, dann sollten Sie wissen, dass es sehr selten wirksame Individualvereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter gibt.

Hinweis


Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag - eine von mehreren Klauseln ist unwirksam

  • Das Zusammenwirken mehrerer Klauseln im Zusammenhang mit der Ausführung von Schönheitsreparaturen durch Mieter kann zur Unwirksamkeit führen: 
    ​​​​​​​Mietvertrag - AGB-Klauseln können in der Summierung unwirksam sein 
  • Wird die Unwirksamkeit der Regelung im Rahmen einer fachlichen Überprüfung festgestellt, so kann es ebenfalls sein, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter nicht ausgeführt werden müssen.

Thema Schönheitsreparaturen - in welcher Situation befinden Sie sich als Mieter?

Arbeiten für die Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung

Vielleicht interessieren Sie sich dafür, welche Arbeiten an bestimmten Bauteilen überhaupt zu Renovierungspflicht, zur Ausführung von Schönheitsreparaturen gehören:
Umfang von Schönheitsreparaturen - was ist zu renovieren? 



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