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Wasserschaden durch Starkregen - Schaden an Sachen des Mieters

Werden durch Starkregen, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Hausrat des Mieters beschädigt, muss der Mieter den durch das Unwetter entstandenen Schaden oft selbst tragen.

Wasserschaden durch Unwetter - Hausratversicherung leistet meist erst ab Windstärke 8

Für Schäden an der Einrichtung, am im Keller gelagerten Hausrat und Sachen, muss der Mieter in vielen Fällen selbst die Kosten tragen.

Bei einer normalen Hausratversicherung ist oft nur das Risiko "Sturm" versichert. Auch wenn der Starkregen mit Sturm verbunden war: Meist werden nur Schäden ab einer Windstärke 8 ersetzt.

Hinweis


  • Sind in der Hausratversicherung sogenannte Elementarschäden eingeschlossen oder besteht eine gesonderte Elementarschadenversicherung, dann sind Schäden durch Starkregen oder Unwetter in der Regel versichert. 

Wasserschaden durch Sturm, Regen - Zahlt die Gebäudeversicherung für Hausrat des Mieters? 

Meist hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die Versicherungsprämien werden in den Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. 

  • Wenn Sie als Mieter die Prämie mitbezahlen, und in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden eingeschlossen sind, dann kann diese Versicherung auch für Schäden auf Seiten des Mieters mit herangezogen werden.

Wasserschaden durch Starkregen - Laminatboden des Mieters muss ersetzt werden

  • Die Wohngebäudeversicherung kann für Schäden zur Regulierung herangezogen werden, die als "Zubehör oder Bestandteil des versicherten Gebäudes" gelten. Dies trifft dann für z.B. vom Mieter selbst gekauften, dem Mieter gehörenden Laminatboden zu.

Sturm oder Starkregen - Muss der Vermieter Schäden des Mieters ersetzen ?

Der Vermieter kann darüber hinaus zu Schadenersatz gegenüber dem Mieter verpflichtet sein, wenn ihn ein Verschulden trifft.

Dies kann z.B. möglich sein, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags Sie als Mieterin oder Mieter nicht informiert hat, dass sein Haus bereits öfter bei Unwettern Wasserschäden davongetragen hat, oder wenn Bauteile, von deren Schadhaftigkeit der Vermieter wusste, nicht zügig in Ordnung gebracht wurden. Hierzu sollten Sie sich immer anwaltlich beraten lassen.

Hinweis


Sind durch Starkregen oder Sturm Schäden an der Wohnung oder dem vermieteten Keller (also an der der baulichen Substanz) entstanden, dann muss in der Regel der Vermieter diese Schäden beseitigen:

Wasserschaden in Mietwohnung, Keller durch Starkregen, Unwetter 


Redaktion


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