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Angefragter Suchbegriff: Starkregen
Es wurden 6 Suchergebnisse gefunden:
Werden durch Starkregen, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Hausrat des Mieters beschädigt, muss der Mieter den durch das Unwetter entstandenen Schaden oft selbst tragen. Wasserschaden durch Unwetter - Hausratversicherung leistet meist erst
Bei Unwetter müssen Sie als Mieter / Mieterin darauf achten, dass die Fenster geschlossen sind. Immer wenn Sie das Haus für längere Zeit verlassen, sollten Sie die Fenster schließen, denn Unwetter können unerwartet, sozusagen "aus
Steht der Keller unter Wasser, dann sollten Mieter Immer sofort bzw. so schnell wie möglich den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister informieren. Keller unter Wasser - Mieter müssen auch darauf achten, dass der Schaden
Das Amtsgericht Leipzig (AZ 170 C 9129/12) hatte sich in einem Rechtsstreit mit der Bildung von Regenpfützen auf einem Balkon zu beschäftigen und zu urteilen, ob ein solcher Mangel zu einer Mietminderung berechtigt, weil die Balkonentwässerung nicht
Ansprüche des Mieters wegen Mängeln in bzw. an der Mietwohnung hängen davon ab, dass Mieter dem Vermieter vorhandene Mängel mitteilen, der Vermieter zur Behebung aufgefordert wird. Wie dem Vermieter Mängel mitteilen und welche
Eine Hausratversicherung soll dafür sorgen, dass die Versicherung einen angemessenen Ersatz bezahlt, wenn der Hausrat beschädigt oder bei einem Einruch gestohlen wird. Der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung ist unterschiedlich, es