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Angefragter Suchbegriff: Starkregen

Es wurden 12 Suchergebnisse gefunden:

Werden durch Starkregen, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Hausrat des Mieters beschädigt, muss der Mieter den durch das Unwetter entstandenen Schaden oft selbst tragen.. Wasserschaden durch Unwetter - Hausratversicherung leistet meist

Bei Unwetter müssen Sie als Mieter / Mieterin darauf achten, dass die Fenster geschlossen sind. Immer wenn Sie das Haus für längere Zeit verlassen, sollten Sie die Fenster schließen, denn Unwetter können unerwartet, sozusagen "aus heiterem

Mieter können als Versicherungsschutz vor Unwetterschäden eine Elementarschadenversicherung abschließen. Diese kann in der Regel mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden. Elementarschäden sind nicht automatisch in der

Steht der Keller unter Wasser, dann sollten Mieter Immer sofort bzw. so schnell wie möglich den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister informieren. Keller unter Wasser - Mieter müssen auch darauf achten, dass der Schaden

Wegen Pfützen auf dem Balkon der Wohnung minderten Mieter die Miete. Der Vermieter war damit nicht einverstanden, der Streit landete vor Gericht.  Regenpfützen auf dem Balkon - Grund für Mietminderung? Das Amtsgericht Leipzig hatte sich mit

Kommt es durch einen Rohrbruch zum Eindringen von Wasser oder Abwasser, und dadurch zu Schaden am Hausrat oder Sachen des Mieters, dann muss dafür normalerweise nicht der Vermieter einstehen, haften. Rohrbruch in der Mietwohnung - Eindringen

Auch wenn Mieter eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nicht oder nur weniger zahlt. Hinweis Schäden durch Schadensereignisse wie Starkregen, der den Keller überschwemmt,

Entsteht an der Mietwohnung durch Sturm, Regen, Überschwemmung ein Schaden, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, dadurch entstandene Mängel zu beseitigen. Unwetterschaden an der Mietwohnung - Instandsetzung, Reparatur durch

Vor einiger Zeit kam es zu einem Wasserschaden in der Wohnung , weil das Dach des Mietshauses z.B. undicht war.  Der Vermieter wurde sofort und nachweisbar  über den Schaden informiert und es wurde mitgeteilt, dass es mit der Reparatur nicht

Sind Schäden in der Wohnung entstanden - z.B. ein Wasserschaden, dann sind erforderliche Renovierungen keine Schönheitsreparaturen für Mieter. Schaden an der Mietwohnung - Beseitigung ist die Aufgabe des Vermieters Es ist gleichgültig,

Liegt eine Verstopfung des Abflusses am Balkon oder am Abfluss der Dachterrasse der Mietwohnung vor, oder kann bei Starkregen das Wasser nicht schnell genug abfließen, dann ist zu klären, wer einen solchen Mangel beseitigen muss, der

Nachfolgend erhalten Sie Hinweise für Versicherungen, die für Sie als Mieter sinnvoll sein können.  Hinweis Vergleichen Sie immer sorgfältig die von Versicherungen gebotenen Leistungen und Versicherungsbedingungen.  Ein teurer Vertrag muss nicht