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Umzug, Auszug - als Mieter Spedition, Firma beauftragen - Schäden
Werden Umzüge mit einem Speditionsunternehmen oder einer Firma durchgeführt, dann sollte vor und nach dem Umzug zusammen mit einem Beauftragten der Firma das Haus, die Wohnung, das Treppenhaus, der Keller und auch ein ggf. vorhandener Aufzug gemeinsam in Augenschein genommen werden - eben alles, was im Rahmen des Umzugs beschädigt werden könnte.
Mit der Umzugsfirma, der Spedition ein Protokoll über vorhandene Beschädigungen erstellen
Beachten Sie:
Über bereits vorhandene Beschädigungen (am Geländer im Treppenhaus, an Wänden etc.) sollten Sie
- unbedingt ein Protokoll erstellen und dieses Protokoll sollte von Ihnen und dem Beauftragten der Firma unterschrieben werden.
- Fotos zur Dokumentation von im Protokoll aufgeführter Schäden sind ebenfalls hilfreich.
So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen und Haftungsfragen können leichter geklärt werden, wenn Sie vor und nach einem Umzug alles sachgerecht dokumentiert haben.
Nach dem Umzug, Auszug - Vermieter will wegen entstandenen Schäden Schadenersatz
Werden nach dem Auszug (oder Einzug) vom Vermieter Schäden angemeldet, die durch den Umzug entstanden sein sollen, so haftet gegenüber dem Vermieter der Mieter, der die Spedition oder Firma mit der Durchführung des Umzugs beauftragt hat.
Grundlage ist der § 278 BGB.
Schadenersatz für Schäden am Haus, im Treppenhaus, Fahrstuhl nach einem Umzug
Der Vermieter kann Schadenersatzforderungen gegenüber dem Mieter aber nur in den Fällen durchsetzen, wo der Vermieter den Nachweis führen kann, dass ein Schaden durch den Umzug, Auszug des Mieters entstanden ist.
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