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Untervermieten, weil Miete für die Wohnung zu hoch, zu teuer ist
Ein häufiger Grund für den Wunsch, unterzuvermieten ist, dass die Miete für die Wohnung zu teuer geworden ist.
Erlaubnis des Vermieters für eine Untervermietung der Wohnung einholen
Für die Untervermietung müssen Mieter grundsätzlich vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen, § 553 Abs. 1 BGB.
- Einen Anspruch auf Untermieterlaubnis haben Sie nur, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse entstanden ist.
Untervermieten wegen zu hoher Miete der Mietwohnung ist als Grund ausreichend
Dass die Miete zu teuer geworden ist, ist ein anerkannter Grund, genügt als Begründung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung durch den Vermieter.
Dass die Miete zu hoch geworden ist, kann verschiedene Gründe haben, z.B.:
- Das Haushaltseinkommen kann sich z.B. wegen Trennung oder Auszug eines Familienangehörigen oder Mitmieters verringert haben, oder aufgrund von Arbeitslosigkeit oder einer sonstigen Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Mieters,
- die Miete hat sich z.B. infolge einer Modernisierung stark erhöht,
- auch durch eine Mieterhöhung aus anderen Gründen kann die Miete zu teuer geworden sein.
Muss der Vermieter die Untervermietung wegen einer zu hohen Miete erlauben?
Der Grund, also die hohe Miete für die Wohnung, wird als das sogenannte berechtigte Interesse des Mieters bezeichnet. Das berechtigte Interesse muss nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein - der Grund darf also nicht von vornherein schon bei Anmietung der Wohnung bestanden haben.
Die Einkünfte des Haushalts oder die Zahl derjenigen, die die Miete tragen, müssen sich nachträglich verringert haben, oder die Miete muss sich deutlich - mehr als das Einkommen - erhöht haben.
Lesetipps
Vermieter verweigert die Erlaubnis für die Untervermietung einer Wohnung
Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, obwohl Sie ein berechtigtes Interesse haben, und haben Sie die entsprechenden Angaben in Ihrem Antrag auf die Erlaubnis mitgeteilt, so haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten:
Redaktion
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