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Erlaubnis zur Untervermietung - Klage gegen Vermieter auf Erlaubnis
Wenn der Vermieter Ihnen die Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilt, so können Sie die Klage auf Erlaubniserteilung gegen ihn erheben.
Als Mieter Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter einklagen
Damit diese Klage für Sie erfolgreich wird, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie müssen einen ordnungsgemäßen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gestellt haben: Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben
- Sie müssen die vorgesehene Untervermietung auf einen Teil Ihrer Wohnung beschränkt haben: Untervermietung – nur von Zimmern, eines Teils der Wohnung
- Ihr berechtigtes Interesse an der Untervermietung darf erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein:
Untervermietung – maßgeblicher Zeitpunkt des Interesses - Die Untervermietung darf für Ihren Vermieter nicht unzumutbar sein.
Die Klage ist beim Amtsgericht einzureichen, und Sie können auf diesem Portal weitere Hinweise finden, was Sie bei einer solchen Klage beachten müssen:
Rechtsstreit - Als Mieter einen Prozess mit dem Vermieter anfangen
Es kommt darauf an, Ihren Einzelfall zu prüfen und dem Gericht Ihre Interessen möglichst überzeugend und beweiskräftig darzulegen.
Obwohl Sie vor dem Amtsgericht nicht unbedingt von einem Rechtsanwalt vertreten werden müssen, ist sehr zu empfehlen, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
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