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Untervermietung - die Miete für die Wohnung ist zu teuer

Ein häufiger Grund für den Wunsch, Teile der Mietwohnung unterzuvermieten ist, dass die Miete für die Wohnung zu teuer geworden ist, man die hohe Miete als Mieter kaum noch aufbringen kann. Muss der Vermieter aus diesen Grund eine Untervermietung genehmigen?

Erlaubnis des Vermieters für eine Untervermietung der Wohnung einholen 

Für die Untervermietung müssen Mieter grundsätzlich vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen, § 553 Abs. 1 BGB.

  • Einen Anspruch auf eine Untermieterlaubnis haben Mieter nur, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse entstanden ist.

Muss der Vermieter seinem Mieter die Untervermietung wegen einer zu hohen Miete erlauben?

Der Grund, also die hohe Miete für die Wohnung, wird als das sogenannte berechtigte Interesse des Mieters bezeichnet. Das berechtigte Interesse muss nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein - der Grund darf also nicht von vornherein schon bei Anmietung der Wohnung bestanden haben. 

Die Einkünfte des Haushalts oder die Zahl derjenigen, die die Miete tragen, müssen sich nachträglich verringert haben, oder die Miete muss sich deutlich  - mehr als das Einkommen - erhöht haben.

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Untervermieten wegen zu hoher Miete der Mietwohnung ist als Grund ausreichend

Ist die Miete zu teuer geworden, dann ist dies ein anerkannter Grund für die Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung durch den Vermieter. Gegenüber dem Vermieter müssen auch keine weiteren Gründe angeführt werden - die zu hohe Miete genügt als Begründung.

Dass die Miete zu hoch geworden ist, kann verschiedene Gründe haben, z.B.:

Vermieter verweigert die Erlaubnis für die Untervermietung einer Wohnung

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, obwohl Sie ein berechtigtes Interesse haben, und haben Sie die entsprechenden Angaben in Ihrem Antrag auf die Erlaubnis mitgeteilt, so haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten:


Redaktion


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