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Grund für Untervermietung - Miete für die Wohnung ist zu teuer

Ein häufiger Grund für den Wunsch einer Untervermietung von Zimmern der Wohnung ist, dass die Miete für die Wohnung zu teuer ist. Ist eine zu hohe Miete ein Grund dafür, dass der Vermieter eine Untervermietung genehmigen muss?

Mieter müssen Erlaubnis des Vermieters für eine Untervermietung einholen 

Für die Untervermietung müssen Mieter grundsätzlich vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen, § 553 Abs. 1 BGB.

  • Einen Anspruch auf eine Untermieterlaubnis haben Mieter nur, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse entstanden ist.

Müssen Vermieter die Untervermietung wegen einer zu hohen Miete erlauben?

Der Grund, in diesem Fall die hohe Miete für die Wohnung, wird als das sogenannte berechtigte Interesse des Mieters bezeichnet.

Die Einkünfte des Haushalts oder die Zahl derjenigen, die die Miete tragen, müssen sich nachträglich verringert haben, oder die Miete muss sich deutlich erhöht haben.

Erlaubnis zum Untervermieten wegen zu hoher Miete der Wohnung ist als Grund ausreichend

Ist die Miete zu teuer geworden, dann ist dies für die Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung durch den Vermieter eine ausreichende Begründung, wenn Mieter durch die Untervermietung eine finanzielle Entlastung erzielen.

Gegenüber dem Vermieter müssen auch keine weiteren Gründe angeführt werden - die zu hohe Miete genügt als Begründung für die Erlaubnis einer Untervermietung.

Dass die Miete zu hoch geworden ist, kann verschiedene Gründe haben, z.B.:

Vermieter verweigert die Erlaubnis für die Untervermietung einer Wohnung

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, obwohl für Mieter ein berechtigtes Interesse besteht, und wurden die entsprechenden Angaben im Antrag für die Erlaubnis dem Vermieter mitgeteilt, dann bestehen für Mieter mehrere rechtliche Möglichkeiten:


Redaktion


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