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Genehmigung für eine Untervermietung der gesamten Wohnung

Manchmal bestehen Gründe, dass Mieter für eine gewisse Zeit eine Untervermietung der gesamten Wohnung beabsichtigen. Immer ist die Genehmigung des Vermieters dafür erforderlich.

Weigerung des Vermieters für Erlaubnis der Untervermietung einer ganzen Wohnung

Für die Untervermietung der gesamten Wohnung ist immer die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

Der Vermieter kann die notwendige Erlaubnis ohne Angabe von Gründen verweigern.
Hierfür ist § 540 BGB maßgeblich.

Kein Anspruch des Mieters auf Genehmigung der Untervermietung der gesamten Wohnung

Für Mieter besteht rechtlich kein Anspruch auf die gerichtliche Durchsetzung der Untervermietungserlaubnis für die ganze Wohnung. 

Vermieter um Erlaubnis für die Untervermietung der Wohnung bitten

Immer müssen Mieter ein berechtigtes Interesse für die Untervermietung haben:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung 

Vermieter lassen sich mit einem gut begründeten Schreiben (z.B. vorübergehender beruflicher Auslandsaufenthalt, Studiensemester im Ausland auf eine Untervermietung der ganzen Wohnung durchaus ein, auch wenn für Mieter kein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht.
Untervermietung – Erlaubnis vom Vermieter wegen Auslandsaufenthalt 

Weitere Einzelheiten: 
Gesamte Wohnung untervermieten

Manchmal verlangen Vermieter in solchen Fällen einen Untermietzuschlag:
Untermietzuschlag - darf der Vermieter diesen verlangen? 

Anspruch für Mieter auf Untervermietung des größten Teils der Mietwohnung

Statt die ganze Wohnung unterzuvermieten, kann ein Anspruch auf die Untervermietung des größten Teils der Wohnung bestehen:

  • ​​​​​​​Den Anspruch auf die Erteilung der Untermieterlaubnis gegen ihren Vermieter können Mieter geltend machen, wenn die vorgesehene Untervermietung auf einen Teil der Wohnung beschränkt ist. â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹
Beispiel

Behält der Mieter 1 Zimmer von einer 4-Zimmer-Wohnung zum persönlichen Gebrauch, hat dies dem Vermieter mitgeteilt, dann kann ein durchsetzbarer Anspruch auf Erteilung der Untervermietungserlaubnis bestehen.

Mieter hat für die Untervermietung der ganzen Wohnung keine Erlaubnis

Wird ohne die notwendige Erlaubnis des Vermieters die Wohnung vollständig untervermietet, dann besteht für Mieter die Gefahr der Kündigung des Mietvertrages.

Es handelt sich um eine Vertragsverletzung:
Unerlaubte Untervermietung Wohnung - Kündigung Mietvertrag 

Untervermietung gesamte Wohnung - es entsteht ein normales Mietverhältnis

Mieter müssen beachten, dass bei einer genehmigten Untervermietung der gesamten Wohnung mit einem Untermieter ein normales Mietverhältnis entsteht.
Eine rechtliche Beratung für diesen Fall ist sehr zu empfehlen, damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt:
Untervermietung Wohnung – Kündigungsschutz für Untermieter 

Hinweis


Soll der Mietvertrag später vom Hauptmieter der Wohnung für die weitere Eigennutzung gekündigt werden, dann ist hierfür ein „berechtigtes Interesse“ (zum Beispiel bestehender Eigenbedarf) nachzuweisen, Â§ 573 BGB.
Untervermietung der gesamten Wohnung – Kündigungsfristen 

Der Untermieter kann der Kündigung sogar widersprechen (§§ 574 ff. BGB):
Sozialklausel - Kündigung Mietvertrag, Widerspruch soziale Gründe 

Gesamte Wohnung untervermieten - Abschluss eines Zeitmietvertrags mit Untermieter

Ganze Wohnung ist möbliert untervermietet - trotz Möblierung ist es ein normaler Mietvertrag

Für die Entstehung eines normalen Mietverhältnisses spielt es keine Rolle, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert vom Hauptmieter vermietet wird.

Keine Erlaubnis für Untervermietung der Wohnung - Kündigung Mietvertrag durch Mieter

Lehnt Ihr Vermieter die Erteilung der Erlaubnis ab, so haben Sie das Recht, Ihre Wohnung mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. 

Insbesondere, wenn man sich von einem Zeitmietvertrag oder einem Vertrag mit Kündigungsauschluss lösen will, kann dies interessant sein.
Mietvertrag kündigen, weil Erlaubnis Untervermietung nicht erteilt

      Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
      10557 Berlin
      Zur Autorenseite von Dirk Beckmann


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