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Angefragter Suchbegriff: mitwirkungspflicht

Es wurden 5 Suchergebnisse gefunden:

Wenn ein Mangel beseitigt werden muss, kann für Sie als Mieterin oder Mieter eine Mitwirkungspflicht bestehen. Mängel in Ihrer Wohnung können selbstverständlich nur beseitigt werden, wenn Sie eine Prüfung (Besichtigung) zulassen

Während der Corona-Krise kann versucht werden, Besichtigungen, Handwerkertermine und Bauarbeiten abzuwenden. Der Vermieter kann in manchen Fällen verlangen, dass für Besichtigungen Personen in die Wohnung eingelassen werden, Handwerker

Grundsätzlich brauchen Sie keinen Handwerker in die Wohnung zu lassen, der sich nicht rechtzeitig schriftlich angekündigt oder mit Ihnen einen Termin vereinbart hat.  Wenn unangemeldet jemand vor der Tür steht, um den Mangel zu

Stellt das JobCenter die Mietzahlung ein, weil ein Mieter z.B. wegen Krankheit seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllen kann, dann können die Voraussetzungen vorliegen, dass den Mieter kein Verschulden an der entstandenen Situation trifft. Das

Hinweis Gesetzesänderung zum 01.11.2016 ist in dem Artikel berücksichtigt: Bei Auszug des Untermieters muss die Bescheinigung nicht mehr bei der Meldebehörde am bisherigen Wohnsitz vorgelegt werden. Anmelden des neuen Untermieters