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Hof, Garten, Nebenräume eines Mietshauses - Nutzung als Mieter
Manchmal bestehen Unsicherheiten, Zweifel, was vermietet ist, bzw. was Mietern erlaubt ist zu benutzen bzw. mitzunutzen.
Nicht immer ergibt sich aus dem Mietvertrag, welche Flächen oder Einrichtungen mitvermietet sind, von Mietern mitbenutzt werden dürfen, welche Flächen gemeinsam mit anderen Mietern des Hauses genutzt werden dürfen:
Nutzung Garten, Gemeinschaftsgarten als Mieter - was ist erlaubt?
Geht es um Räume oder Flächen außerhalb der Mietwohnung:
Nutzung der Mietwohnung - Benutzung anderer Räume, Flächen
Es gibt kein Gewohnheitsrecht - daher kann der Vermieter, wenn keine klaren mietvertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung von Flächen oder Nebenräumen bestehen, eine bisher geduldete Nutzung widerrufen.
Gewohnheitsrecht - gibt es das im Mietrecht für Mieter?
Mieter nutzen Dachboden eines Hauses ohne mietvertragliche Vereinbarung
- Auch die Nutzung eines Dachbodens, die mietvertraglich nicht vereinbart ist, kann vom Vermieter widerrufen werden:
Dachboden für Mieter nicht mehr nutzbar
Nutzung von Räumen, Flächen im Keller eines Hauses durch Mieter
Auch die Nutzung von leersteheden Räumen (leeren Flächen) im Keller Mieter ist ohne klare Vereinbarung nicht ohne weiteres möglich. Der Vermieter kann eine solche Nutzung, auch wenn er sie über lange Zeit geduldet hat, widerrufen.
Hausordnung kann die Mitbenutzung von Flächen, Räumlichkeiten regeln
Auch in der Hausordnung kann die Mitbenutzung von Flächen, Räumlichkeiten geregelt sein:
Hausordnung - Regelungen als Bestandteil des Mietvertrages
Hausordnung Mietwohnung - Wirksame und unwirksame Regelungen
Mitvermietete Gemeinschaftsflächen, Einrichtungen, Räume - Beispiele für Mitbenutzung
Welche Gemeinschaftsflächen, Einrichtungen können von Mietern genutzt werden, was gilt?
Hof als Mieter mitbenutzen - mitvermietet oder nicht?
Garten am Mehrfamilienhaus als Mieter nutzen - mitvermietet?
Garten am Einfamilienhaus - mitvermietet oder nicht?
Grillen - auf Balkon, Terrasse, Hof oder im Garten für Mieter erlaubt?
Hausflur, Treppenhaus der Mietwohnung - Nutzung als Mieter
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