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Hof, Garten, Nebenräume des Mietshauses - Nutzung als Mieter

Nicht immer ergibt sich aus dem Mietvertrag, welche Flächen oder Einrichtungen mitvermietet sind, bzw. von Mietern mitbenutzt werden dürfen. Dies betrifft oft Fragen zur Nutzung eines Hofes, eines Gartens oder auch das Nutzen vorhandener Nebenräume.

Welche Flächen können gemeinsam mit anderen Mietern des Hauses genutzt werden?

Oft bestehen Unsicherheiten, Zweifel, was Mietern erlaubt ist zu benutzen bzw. mitzunutzen. 

Es gibt kein Gewohnheitsrecht - daher können Vermieter, wenn keine klaren mietvertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung von Flächen oder Nebenräumen bestehen, die bisher geduldete Nutzung widerrufen. 
Gewohnheitsrecht - gibt es das im Mietrecht für Mieter?

Ist der Hof des Hauses eine mitvermietete Gemeinschaftsfläche?

Im Rahmen der möglichen Nutzung einer Hoffläche durch Mieter ist durchaus manches zu beachten, denn die Nutzung des Hofs als Gemeinschaftsfläche kann Grenzen haben:
Nutzung des Hofs des Mietshauses, der Wohnanlage durch Mieter

Als Mieter Fahrrad im Hof des Hauses abstellen - ist das erlaubt? 

Grillen im Hof für Mieter erlaubt? 

Können Mieter den Gemeinschaftsgarten des Hauses mitbenutzen?

Was gilt für die Nutzung eines Gemeinschaftsgartens?
Nutzung Garten, Gemeinschaftsgarten als Mieter - was ist erlaubt? 

Hausordnung kann die Mitbenutzung von Flächen, Räumlichkeiten des Mietshauses regeln 

Auch in der Hausordnung kann die Mitbenutzung von Flächen, Räumlichkeiten geregelt sein:
Hausordnung - Regelungen als Bestandteil des Mietvertrages 

Hausordnung Mietwohnung - Wirksame und unwirksame Regelungen 

Mieter nutzen Dachboden eines Hauses ohne mietvertragliche Vereinbarung

Nutzung von Räumen, Flächen im Keller eines Hauses durch Mieter

Auch die Nutzung von leerstehenden Räumen (leere Flächen) im Keller durch Mieter ist ohne klare Vereinbarung nicht ohne weiteres möglich. Der Vermieter kann eine solche Nutzung, auch wenn er sie über lange Zeit geduldet hat, widerrufen.
Unentgeltliche Nutzung Abstellraum, Keller - Widerruf durch Vermieter 

Das Abstellen von irgendwelchen Gegenständen in den Kellerfluren, oft Sperrmüll, ist grundsätzlich nicht gestattet und kann zu Kosten für Mieter führen.
Kosten der Sperrmüllbeseitigung als Betriebskosten des Mieters 

Einrichtungen, Räume des Mietshauses - Beispiele für Mitbenutzung als Mieter

Welche Gemeinschaftsflächen, Einrichtungen können von Mietern genutzt werden, was gilt, z.B. für: 
Hausflur, Treppenhaus der Mietwohnung - Nutzung als Mieter

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