Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Räume, Einrichtungen, Flächen als Mieter einer Mietwohnung nutzen
Wenn ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus vermietet ist, kann zweifelhaft sein, welche Räume oder Einrichtungen mitvermietet sind, welche Sie allein oder zusammen mit anderen nutzen dürfen - ausschließliche Nutzung - welche nur zur Mitbenutzung Mietern einer Mietwohnung zur Verfügung stehen. Dies kann im Mietvertrag, auch in der Hausordnung geregelt sein.
- Es gibt kein Gewohnheitsrecht - daher kann der Vermieter, wenn keine klaren vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung von Flächen bestehen, die Nutzung widerrufen. Gewohnheitsrecht - gibt es das im Mietrecht für Mieter?
Mitvermietete Gemeinschaftsflächen, Einrichtungen - Beispiele für Mitbenutzung
Artikel zum Thema
Hof als Mieter mitbenutzen - mitvermietet oder nicht?
Garten am Mehrfamilienhaus als Mieter nutzen - mitvermietet?
Garten am Einfamilienhaus - mitvermietet oder nicht?
Grillen - auf Balkon, Terrasse, Hof oder im Garten für Mieter erlaubt?
Dachboden für Mieter nicht mehr nutzbar - mitvermietet?
Garage, Stellplatz mitvermietet - gesondert kündigen geht nicht
Mitvermietete Einbauküche - Zahlt Vermieter oder Mieter Reparaturen?
Weitere Lesetipps
Klicken Sie weiter unten auf einen TAG: Mietsache, Benutzung, Mitbenutzung, so erhalten Sie eine Übersicht zu im Portal vorhandenen Artikel zum Thema.
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: