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Gerüst an Fassade, Haus - Mietminderung wegen Baugerüst
Steht ein Baugerüst am Haus, an der Fassade über längere Zeit vor Wohnungsfenstern, dann kann dies Mieter zur Mietminderung berechtigen.
Mietminderung wegen Gerüsts am Haus, der Fassade
Werden Mieter durch ein Gerüst in der Benutzung ihrer Wohnung erheblich eingeschränkt, so ist eine Mietminderung möglich:
Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Eine Mietminderung muss der Vermieter nicht genehmigen, sie ist gesetzlich geregelt:
Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt
Baugerüst mindert die Wohnqualität, die Nutzungsmöglichkeit der Mietwohnung
Beispiele für erhebliche Nutzungseinschränkungen der Wohnung durch ein Baugerüst
- Die Wohnung wird verdunkelt (erst recht, wenn Planen vor dem Gerüst befestigt werden),
- das Lüften der Wohnung wird erschwert,
- die Nutzung eines Balkons ist kaum bzw. gar nicht mehr möglich,
- Handwerker können die Wohnung einsehen,
- für Mieter entsteht eine erhöhte Einbruchsgefahr.
Ist die Nutzung der Mietwohnung durch die Baumaßnahmen (z.B. durch Lärm, Schmutz und Staub) erheblich eingeschränkt, so kann auch aus diesem Grund die Minderung der Miete möglich sein:
Mietminderung - Nutzung der Wohnung durch ein Gerüst am Haus ist eingeschränkt
Der Bundesgerichtshof hat in solch einem Fall der Mieterin einer Dachgeschosswohnung Recht gegeben, weil durch Baumaßnahmen die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt war.
In dem entschiedenen Fall stand das Baugerüst 4 Monate, und über der Dachgeschosswohnung der Mieterin war auch auch noch das Dach abgedeckt worden.
Lesetipp
Der Vermieter hat Baumaßnahmen, für die ein Gerüst erforderlich ist, anzukündigen:
Aufbau Gerüst am Haus - Information der Mieter, Mangel an Wohnung
Tipp
Steht ein Gerüst am Haus, dann teilen Sie dies unbedingt Ihrer Hausratversicherung mit. Ein Gerüst ist, wegen einer dadurch erhöhten Einbruchsgefahr, eine Risikoerhöhung!
Redaktion
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