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Blei im Trinkwasser - Mietminderung und Austausch der Bleirohre

Besteht eine Bleibelastung im Trinkwasser, dann können Mieter eine Mietminderung verlangen und bei einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte auch den Austausch der Bleirohre.

Blei im Trinkwasser  eines Mietshauses, Wohnanlage - Strenge Grenzwerte für Bleibelastung

Mieter können heute erwarten, dass die Kaltwasserversorgung in einem Wohnhaus nicht mehr durch Bleileitungen erfolgt.

Es stellt daher einen Mangel dar, wenn Bleileitungen vorhanden sind und es zu einer Belastung des Trinkwassers mit Blei kommt, die geltenden Grenzwerte überschritten werden.

Seit vielen Jahren gelten immer strengere Grenzwerte für Blei im Trinkwasser. Wird der Grenzwert von derzeit 0,01 mg/m³ Wasser überschritten, liegt ein Mangel vor.

Der Mangel beeinträchtigt den Gebrauch erheblich, denn bleihaltiges Wasser darf wegen einer bestehenen Gesundheitsgefährdung nicht aufgenommen werden.

  • Vor allem Kleinkinder, Schwangere und alte Menschen, aber auch Menschen, die durch andere Giftstoffe schon vorgeschädigt sind, können durch die Aufnahme von Blei gesundheitliche Schäden erleiden.

Verdacht auf Bleibelastung des Trinkwassers der Wohnung - Trinkwasser untersuchen lassen

Stellen Sie Bleirohre fest, dann besteht der Verdacht auf eine mögliche Bleibelastung.

Informieren Sie umgehend den Vermieter: 
Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen 

  • Es ist meist sinnvoll, dass Sie selbst möglichst bald eine Laboruntersuchung des Wassers in Auftrag geben. Sie sollten selbst Laborergebnisse in der Hand haben, mit denen das Maß der Belastung bewiesen werden kann.

Bleibelastung im Trinkwasser - Vermieter muss Bleirohre ersetzen

Wird eine Bleibelastung oberhalb der Grenzwerte festgestellt, muss der Vermieter die entsprechenden Bleirohre ersetzen:
​​​​​​​Wasserleitungen aus Blei - Vermieter muss diese ersetzen, tauschen
 

Mietminderung wegen Bleibelastung des Trinkwassers 

Bei Bleibelastung ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Allerdings ist diese nach den bisher ergangenen Urteilen gering: Gerichte haben 5 % zugesprochen, wenn ein Kleinkind im Haushalt, ist, wurden auch mal 9 % Minderung anerkannt.

  • Welche Mietminderung ein für Sie zuständiges Gericht akzeptiert, lässt sich kaum voraussehen. Es ist daher sicherer, nicht eigenmächtig einen Teil der Miete abzuziehen:

Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Später können Sie die Rückzahlung verlangen: 
Mietminderung - wie zuviel bezahlte Miete zurück bekommen?  


Redaktion


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