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Kaution für Mietwohnung zu hoch - Übersicherung - Rückforderung
Wenn die vereinbarte Mietsicherheit höher ist als drei Monatsnettomieten, spricht man von Übersicherung.
Der Mieter kann dann die Herabsetzung der Sicherheit auf die zulässige Höhe vom Vermieter verlangen.
Übersicherung - wenn eine zu hohe Kaution geleistet, bezahlt wurde - Rückforderung
Das lässt sich einfach bewerkstelligen, wenn eine Barkaution geleistet worden ist.
Ist die überhöhte Kaution in anderer Weise erbracht worden, ist zu empfehlen, sich Rat zu holen, wie die Herabsetzung durchgesetzt werden kann.
Kaution für den Mieter einen Mietwohnung höher als drei Nettomieten - Ausnahmen
- Von der Regel (§ 551 BGB), dass die Kaution höchstens drei Monatsnettomieten betragen darf, gibt es Ausnahmen.
- Die Rechtsprechung hält es z.B. für zulässig, dass ein Mieter eine Kaution von drei Monatsmieten leistet und zusätzlich ein Dritter unaufgefordert eine Bürgschaft beibringt, damit der Mieter die Wohnung bekommt oder behalten kann (etwa die Eltern eines Studenten).
- Führt der Mieter in der Wohnung bauliche Maßnahmen durch - Mietermodernisierung - , kann der Vermieter seine Zustimmung dazu davon abhängig machen, dass der Mieter eine Kaution in Höhe der späteren Rückbaukosten erbringt:
Einbauten, Umbauten des Mieters - Vermieter will zusätzliche Kaution.
Übersicherung der Kaution weil die vereinbarte Miete für die Wohnung zu hoch ist
Eine Übersicherung kommt auch dadurch zustande, dass sich die vereinbarte Miete als überhöht herausstellt (etwa weil die Wohnung deutlich kleiner ist als im Vertrag steht).
- Dann ist eine Kaution in Höhe des Dreifachen der überhöhten Miete auch überhöht, und die Herabsetzung / Rückzahlung des Differenzbetrages können Mieter fordern.
Kaution - Höhe ist gesetzlich begrenzt, zu hohe Kaution zurückfordern
Redaktion
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