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Mietkaution Sammelkonto - Zinsen und Kapitalertragsteuer

Hat der Vermieter Mietkautionen mehrerer Mieter auf demselben Konto bei einer Bank oder Sparkasse angelegt (Kautionssammelkonto), so besteht ein Problem bei der Berücksichtigung von Zinsen im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer.

Kautionssammelkonto - Vermieter sollte negativen Feststellungsbescheid beantragen

Der Vermieter ist in einem solchen Fall verpflichtet, gegenüber seinem Finanzamt jährlich eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen seiner Mieter abzugeben.

Hinweis


Wenn das Finanzamt von einer einheitlichen und gesonderten Feststellung dieser Einkünfte absieht, dann kann es dies gegenüber dem Vermieter durch einen negativen Feststellungsbescheid feststellen.

Sammelkonto - Vermieter muss Mietern Kopie des negativen Feststellungsbescheids zusenden

Damit der Vermieter nicht für die Versteuerung der Zinserträge herangezogen wird, muss der Vermieter jedem Mieter eine Kopie des negativen Feststellungsbescheids zur Verfügung stellen. 

Dies ist für Vermieter mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Der Vermieter sendet für das Sammelkonto keinen negativen Feststellungsbescheid an Mieter

  • Unterlässt der Vermieter diese Mitteilungen an seine Mieter, so kann er im Rahmen der Kautionsrückzahlungsabrechnung keinen anteiligen Zinsabschlag und Solidaritätszuschlag in Abzug bringen. 
  • Der Vermieter muss dann die Zinserträge vollständig, einschließlich der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag dem Mieter in der Kautionsabrechnung am Ende des Mietverhältnisses gutschreiben.

Dies ist deshalb so, weil der Vermieter (als Verwalter fremden Vermögens) seine Mitteilungspflicht gegenüber seinem Mieter verletzt, wenn der Mieter keine jährlichen Abrechnungen über Zinserträge und steuerliche Belastung Ã¼ber den Kautionsbetrag auf dem Sammelkonto erhält. 

Zum Nachweis der auf den Mieter entfallenden Zinserträge und der Kapitalertragssteuer kann es über diese Mitteilungspflicht hinaus erforderlich sein, dass der Vermieter auch eine Kopie der betreffenden Steuerbescheinigung der Bank zum Kautionssammelkonto an den Mieter übersendet. Dies zu dem Zweck einer Kontrolle für den Mieter, und auch deshalb, weil das Finanzamt des Mieters auf einem Nachweis in Form einer Kopie der Steuerbescheinigung bestehen könnte.


Redaktion


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