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Rechtskraft eines Urteils - Urteil wird rechtskräftig - Mietrecht

Von Rechtskraft spricht man, wenn ein Urteil nicht mehr durch ein Gerichtsverfahren aufgehoben werden kann. Das Urteil ist dann rechtskräftig und von allen zu befolgen.

Wie wird ein Urteil rechtskräftig?

  • In Streitigkeiten um Wohnraummietrecht ist immer das Amtsgericht in erster Instanz zuständig. Hat das Amtsgericht ein Urteil getroffen, dann kommt es darauf an, ob eine Berufung überhaupt möglich ist, und ob ein Berufungsverfahren durchgeführt wird.
    Führt keine Seite eine Berufung durch, dann wird das Amtsgerichtsurteil rechtskräftig.

Gegen manche Urteile des Amtsgerichts ist eine Berufung überhaupt nicht möglich, oder nur dann, wenn das Amtsgericht die Berufung ausdrücklich zugelassen hat.
Prozess Mietrechtsstreitigkeiten - Mieter oder Vermieter will in Berufung 

Hinweis


Für ein Berufungsverfahren benötigen Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt.

Verfahren vor dem Berufungsgericht hindert das Eintreten der Rechtskraft des Urteils

  • Wird ein Berufungsverfahren geführt, dann entscheidet am Ende das Berufungsgericht (meist das Landgericht, seltener das Oberlandesgericht), ob es beim Urteil des Amtsgerichts bleibt, oder ob dieses Urteil abgeändert wird.

Ausnahmsweise kann das Berufungsgericht auch das Amtsgerichtsurteil aufheben und den Streit an das Amtsgericht zurückverweisen. Das kommt aber nur selten vor.
Normalerweise ist mit der Entscheidung des Berufungsgerichts der Streit rechtskräftig entschieden.

Ist mit der Entscheidung des Berufungsgerichts das Urteil rechtskräftig?

  • Das Berufungsgericht kann auch in seinem Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen. Dann kommt es darauf an, ob eine Revision zum BGH eingelegt und durchgeführt wird. Auch im Revisionsverfahren müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
    In diesem Falle kann es erst dann zur Rechtskraft kommen, wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat. Ausnahmsweise kann der BGH die Entscheidung des Berufungsgerichts aufheben und dorthin zurückverweisen. Dann kommt es zu neuer Verhandlung vor dem Berufungsgericht (siehe oben).

Noch nicht rechtskräftige Urteile können vorläufig vollstreckbar sein

Auch Urteile, die noch nicht rechtskräftig sind, können vorläufig vollstreckbar sein.

Rechtskräftiges Urteil muss befolgt werden

Ist ein Urteil rechtskräftig geworden, dann muss es von der Partei, die verurteilt worden ist, befolgt werden. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob die Forderung wirklich berechtigt war und ist, und ob dies intensiv geprüft und in dem Urteil sorgfältig begründet wurde.

Sehr selten kann die Rechtskraft durch eine Verfassungsbeschwerde aufgehalten werden, oder (noch seltener) das rechtskräftige Urteil kann durch eine Wiederaufnahme aufgehoben werden.


Redaktion


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