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Schönheitsreparaturen - Wohnungsrückgabe frisch renoviert
Unwirksam ist die Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung frisch renoviert zurückgeben muss (Endrenovierung).
Klausel zu Schönheitsreparaturen - Wohnung frisch renoviert zurückgeben
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel im Mietvertrag geprüft, die lautete:
Der Mieter übernimmt die Wohnung in folgendem Zustand: In allen Räumen Rauhfaser (Wand & Decke), Tapeten in neutralem Farbton neu gestrichen, alle Heizkörper, Innentüren, Türrahmen in neutralen Farbtönen neu lackiert. Nassräume über Fliesen gestrichen.
Der Mieter verpflichtet sich, bei seinem Auszug die Wohnung in dem beschriebenen Zustand zurückzugeben.
Wohnungsrückgabe - Wohnung soll frisch renoviert zurückgegeben werden, Klausel unwirksam
Eine solche Klausel ist nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes unwirksam, weil der Mieter damit verpflichtet werden soll, unabhängig von dem Grad der Abnutzung die Wohnung frisch renoviert zurückzugeben.
Folge der unwirksamen Klausel zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag der Wohnung
- Folge der Unwirksamkeit ist, dass der Mieter, in dessen Vertrag diese Klausel steht, überhaupt keine Schönheitsreparaturen vornehmen muss. Diese Verpflichtung trifft dann den Vermieter.
Redaktion
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