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Katze verursacht Schaden in Mietwohnung - Schadenersatz?

Häufig entstehen Streitigkeiten wegen durch eine Katzenhaltung verursachte Schäden am Ende des Mietverhältnisses, bei der Wohnungsrückgabe. Müssen Mieter wegen von Katzen verursachten Schäden Schadenersatz zahlen?

Wohnungsrückgabe - Mieter soll für Schäden haften, die Katzen verursacht haben

Katzen können Schäden in einer Mietwohnung verursachen, Schäden z.B. am Teppichboden, am Laminatboden, am Parkett, Dielenboden, Tapeten, Türen und Türrahmen usw.

Schadenersatz für Vermieter wegen Schäden durch Katzenhaltung

Aber sind Mieter immer verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen?

Dies kommt auf den Einzelfall an - für Abnutzungen, die durch eine normale Wohnnutzung entstanden sind, ist kein Schadenersatz fällig:
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung 

Bei der Rückgabe der Wohnung bestehen oft Meinungsunterschiede, ob Beschädigungen z.B. einer normalen Abnutzung der Wohnung entsprechen, wenn die Katzenhaltung dem Mieter erlaubt war.

Hinweis


Es kann sein, dass Vermietern kein Schadenersatz zusteht, wenn die Tierhaltung genehmigt war, es sich um Schäden handelt, die einem vertragsgemäßen Gebrauch, einer normalen Abnutzung der Mietwohnung entsprechen. 

Beschädigungen durch Katzenhaltung - Urteile zu Schadenersatzforderungen

Mieter haben eine grundsätzliche Obhutspflicht für ihre Wohnung. Deshalb sollten Sie alles Zumutbare tun, damit durch Katzen keine Schäden an der Wohnung entstehen. 

Schadenersatz des Mieters für Schäden durch Katzen in der Mietwohnung

Müssen Sie Schadenersatz leisten, kann ein Schaden nicht durch eine Reparatur oder z.B. durch die Reinigung eines Bodenbelags beseitigt werden, sondern muss ein Bodenbelag erneuert werden, dann kommt es darauf an, wie alt der Bodenbelag war - der Anspruch des Vermieters besteht nur auf die Zahlung des Zeitwerts.
Schaden Bodenbelag - Teppichboden, Laminat, PVC 

Katzenhaltung - bei Rückgabe der Wohnung werden größere Schäden festgestellt

Verursachen Katzen größere Schäden, dann sind diese in jedem Fall vom Mieter zu ersetzen.

Tipp


    Werden Sie zur Leistung von Schadenersatz aufgefordert, so melden Sie den Schaden Ihrer Privathaftpflichtversicherung

    • Sind Mietsachschäden eingeschlossen, so kann es möglich sein, dass die Versicherung den Schaden reguliert. 

      Redaktion


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