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Angefragter Suchbegriff: Mitwirkungspflicht
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Wenn ein Mangel beseitigt werden muss, kann für Sie als Mieterin oder Mieter eine Mitwirkungspflicht bestehen. Mängel in Ihrer Wohnung können selbstverständlich nur beseitigt werden, wenn Sie eine Prüfung (Besichtigung) zulassen
Hinweis Gesetzesänderung zum 01.11.2016 ist in dem Artikel berücksichtigt: Bei Auszug des Untermieters muss die Bescheinigung nicht mehr bei der Meldebehörde am bisherigen Wohnsitz vorgelegt werden. Anmelden des neuen Untermieters
Der Grundsatz des Gesetzes: Ist der Gebrauch, die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, und zwar nicht ganz unerheblich , dann ist die Miete gemindert - es besteht also ein Mietminderungsanspruch: Vermieter muss eine Mietminderung nicht



