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Angefragter Suchbegriff: personenschaden

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Die Grundlagen des Schadenersatzrechts sind mietrechtlich zwar die gleichen, egal ob es um die Beschädigung von Sachen geht, um Vermögensschäden oder um Verletzungen der Gesundheit oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Manchmal treffen ja auch

Hat ein Nachbar, also ein anderer Mieter des Hauses, einer seiner Angehörigen, oder jemand, für den er verantwortlich ist, einen Schaden an Ihren Sachen verursacht, dann kann Mietrecht durchaus eine Rolle spielen, vor allem, wenn der

Kommt im Wohnhaus, auf dem Grundstück oder in der Wohnung ein Haushaltsangehöriger des Mieters zu Schaden, dann können besondere Ansprüche bestehen, insbesondere gegen den Vermieter. Der Vermieter hat Sorgfaltspflichten gegenüber seinen

Verschulden des Vermieters, Verwalters - Schadenersatz für Mieter Mieter können Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn Sachen des Mieters dadurch beschädigt werden, dass der Vermieter oder der Verwalter verantwortlich für einen Schaden des Mieters ist, z.B. auch dann, weil ein dem Vermieter

Wenn Mängel die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung beeinträchtigen, kann das durch eine Mietminderung ausgeglichen werden. Darüber hinausgehende Schäden -  z.B. Schäden an der Wohnungseinrichtung bei einem Wasserschaden, oder wenn

Wenn Sie selbst, ein Angehöriger oder ein Besucher verletzt worden sind, oder es um Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung, Ihrem Hausrat, oder anderen Ihnen gehörenden Sachen geht, dann gehen Sie bitte auf die Seite  Schaden des Mieters . Mietwohnung - Ein

Werden Schäden von ganz Fremden angerichtet, dann spielt das Mietrecht kaum eine Rolle. Man spricht dann - weil sich das außerhalb der Vertragsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter abspielt - von einer Schadensverursachung durch Dritte.

Wenn Sie als Mieter einen Schaden ersetzt haben wollen, müssen Sie nicht nur erklären und notfalls beweisen, wer den Schaden verursacht hat, und auch, dass denjenigen ein Verschulden trifft. Auch die Höhe des Schadens muss vom

Wenn Gefahr im Verzug ist, dann dürfen Mieter ausnahmsweise selbst sofort handeln, z.B. einen Auftrag für erste Notmaßnahmen, Notreparaturen erteilen, die z.B. zur Abwehr von größeren Sachschäden, Personenschäden führen. Als Mieter