Logo

Verwendung der Kaution durch Vermieter während der Mietzeit

In Mietverträgen findet sich häufig die Regelung, dass Vermieter schon während des Mietverhältnisses uneingeschränkt, also auch wegen streitiger Forderungen, auf die Kaution zugreifen, diese für (ungeklärte) Forderungen verwenden kann.

Streit wegen Mietminderung für Wohnung - Vermieter darf die Kaution nicht verwenden

Der Vermieter darf während der Mietzeit aber nicht einfach auf die Kaution zugreifen, diese verwenden. 
Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt 

Wenn z.B. ein Mieter die Miete wegen Mängeln gegen den Willen des Vermieters mindert, lässt sich dieser nicht selten unter Berufung auf die im Mietvertrag enthaltene Regelung das Kautionsguthaben ganz oder teilweise auszahlen und verlangt vom Mieter die Wiederauffüllung der Kaution.

Streit wegen Betriebskosten - Vermieter verwendet die Kaution wegen Forderung

Es ist dem Vermieter während eines laufenden Mietvertragsauch auch nicht gestattet, wegen bestehender Streitigkeiten aus Betriebskostenabrechnungen, auf die Kaution zuzugreifen, und von dem Mieter das Wiederauffüllen der Kaution zu verlangen

Vermieter hat während des laufenden Mietvertrags unberechtigt die Kaution verwendet

  • Ein solches Verhalten des Vermieters ist nicht zulässig.
  • Mieter haben in solchen Fällen einen Anspruch gegen den Vermieter auf die Wiedergutschrift der vom Vermieter unberechtigt verwendeten Kaution. 

Regelung im Mietvertrag über vorzeitige Verrechnung, Verwendung der Kaution ist unwirksam

Steht eine solche Regelung im Mietvertrag:

Die Regelung im Mietvertrag ist unwirksam.

Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Kautionssumme während des laufenden Mietverhältnisses wegen streitiger Forderungen – zum Beispiel wegen der Mietforderungen aufgrund einer Mietminderung oder einer nicht geklärten Betriebskostenforderung – in Anspruch zu nehmen.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
Zur Autorenseite von Dirk Beckmann


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: