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Kaution - Vermieter darf während der Mietzeit nicht zugreifen
Im Mietvertrag findet sich häufig die Regelung, dass der Vermieter schon während des Mietverhältnisses uneingeschränkt, also auch wegen streitiger Forderungen, auf die Kaution zugreifen kann und der Mieter die Kaution wieder auf den ursprünglichen Betrag erhöhen muss -
- der Vermieter darf während der Mietzeit aber nicht einfach auf die Kaution zugreifen.
Streit über Mietminderung - Vermieter darf auf Kaution nicht zugreifen, diese verwenden
Wenn z.B. ein Mieter die Miete wegen Mängeln gegen den Willen des Vermieters mindert, lässt sich dieser nicht selten unter Berufung auf die im Mietvertrag enthaltene Regelung das Kautionsguthaben ganz oder teilweise auszahlen und verlangt vom Mieter die Wiederauffüllung der Kaution.
- Ein solches Verhalten des Vermieters ist nicht zulässig. Im Gegenteil: Sie haben als Mieter einen Anspruch gegen ihn auf die Wiedergutschrift der Kaution.
Regelung im Mietvertrag über vorzeitige Verrechnung, Verwendung der Kaution unwirksam
Die Regelung im Mietvertrag ist nämlich unwirksam. Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Kautionssumme während des laufenden Mietverhältnisses wegen streitiger Forderungen – in unserem Beispielsfall wegen der von dem Mieter bestrittenen Mietforderungen aufgrund einer Mietminderung – in Anspruch zu nehmen.
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