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Kaution für Mietwohnung - Pflicht zur Zahlung an Vermieter
Es ist allgemein üblich, dass Mieter im Mietvertrag die Pflicht zur Zahlung einer Kaution übernehmen.
- Insbesondere können Sie die Zahlung einer Barkaution in drei Teilzahlungen erledigen, und zwar auch dann, wenn es anders im Vertrag steht.
(§ 551 BGB) - Wird die Kaution nicht pünktlich und vollständig gezahlt, kann das ein Kündigungsgrund sein:
Keine oder unpünktliche Kautionszahlung - Kündigung Mietvertrag
Verjährungsfrist zur Zahlung der Kaution für die Mietwohnung
Der Anspruch Ihres Vermieters auf Zahlung der Kaution verjährt erst drei Jahre nach Mietvertragsabschluss.
Kaution für Mietwohnung zahlen - Verjährung nach drei Jahren
Während der Vertragszeit können Mieter nicht auf die Kaution zurückgreifen
Während der Vertragszeit können Mieter auf die gezahlte Kaution nicht zugreifen, auch nicht auf die auflaufenden Zinsen.
Die Beträge stehen dem Vermieter in voller Höhe als Sicherheit zu.
Kautionszahlung für die Wohnung - Vermieter muss Pflichten beachten
Der Vermieter hat ebenfalls Verpflichtungen bezüglich der Kaution:
Kaution - Vermieter hat gegenüber Mieter Pflichten zu beachten
- Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, wenn Sie z.B. Mietrückstände haben, sich wegen seiner Ansprüche zunächst aus der Kaution zu bedienen, er kann die Mietsicherheit erst einmal stehen lassen und seine Ansprüche einklagen.
Mietsicherheit muss gegebenfalls wieder aufgefüllt werden
Ist der Vermieter berechtigt, sich während der Mietzeit aus der Kaution zu bedienen, diese zu verenden, dann sind Mieter verpflichtet, die Kaution wieder auf den ursprünglichen Betrag aufzufüllen.
- Die Abrechnung der Kaution erfolgt erst am Ende des Mietverhältnisses:
Ende des Mietvertrags - Kaution abrechnen, freigeben oder verwerten
Redaktion
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